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Online-Rechner Aktualisiert 14.4.2025 4 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer Saarland: Höhe und Berechnung

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  • Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 Prozent. Diese Steuer wird einmalig fällig, wenn das Eigentum an einer Immobilie im Grundbuch übertragen wird. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gehört das Saarland zu den Regionen mit den höchsten Steuersätzen.
  • Der Steuerbescheid wird nach der notariellen Beurkundung erlassen. Käufer haben einen Monat Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu zahlen, bevor das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Ohne dieses Dokument kann das Grundbuchamt keine Eigentumsumschreibung vornehmen.
  • Nebenkosten können die Gesamtkosten beim Immobilienerwerb erheblich erhöhen. Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten sowie eventuell Maklergebühren an, die insgesamt zwischen 5 und 8 Prozent des Kaufpreises betragen können. Diese zusätzlichen Ausgaben sollten bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Icon Grunderwerbsteuer Saarland
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In diesem Artikel
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Was ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Die Grunderwerbsteuer im Saarland – häufig einfach Grunderwerbsteuer Saarland genannt – ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Kauf oder Tausch eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie anfällt. Sie fließt in den Landeshaushalt und basiert auf dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Im Gegensatz zur jährlichen Grundsteuer wird die Abgabe nur ein einziges Mal fällig: genau dann, wenn das Eigentum im Grundbuch auf Sie übergeht.

Die Steuer wird typischerweise ausgelöst durch den Erwerb eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, eines Baugrundstücks oder durch einen Grundstückstausch. Auch Erbpachtbestellungen und Abtretungen eines Kaufvertrags können die Abgabe auslösen. Ihr Notar meldet den Vorgang innerhalb von zwei Wochen elektronisch beim Finanzamt.

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Seit dem 1. Januar 2015 liegt der Steuersatz konstant bei 6,5 Prozent. Zuvor betrug er 5,5 Prozent, davor 4,0 Prozent. Damit zählt das Saarland bundesweit weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz werden 5 Prozent verlangt, in Bayern 3,5 Prozent.

Der Steuerbescheid kommt wenige Wochen nach der notariellen Beurkundung. Ab Zustellung haben Sie exakt einen Monat Zeit, den Betrag zu überweisen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeits­bescheinigung aus – ohne dieses Dokument nimmt das Grundbuchamt keine Umschreibung vor.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten des Saarlands

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 €.

Stadt im Saarland Grunderwerbsteuersatz im Saarland Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Saarbrücken 6,5% 19.500 €
Neunkirchen 6,5% 19.500 €
Homburg 6,5% 19.500 €
Völklingen 6,5% 19.500 €
Sankt Ingbert 6,5% 19.500 €
Saarlouis 6,5% 19.500 €
Merzig 6,5% 19.500 €
Sankt Wendel 6,5% 19.500 €
Blieskastel 6,5% 19.500 €
Dillingen/Saar 6,5% 19.500 €
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Grunderwerbsteuer im Saarland berechnen – so geht’s

Um die Grunderwerbsteuer Saarland berechnen zu können, bestimmen Sie zunächst die Bemessungsgrundlage. Multiplizieren Sie diesen Betrag anschließend mit dem Steuersatz von 6,5 Prozent. Verwenden Sie gerne unseren kostenlosen Rechner, um unterschiedliche Szenarien durchzuspielen.

Bemessungsgrundlage richtig ermitteln

Ausgangspunkt ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Davon dürfen Sie den Wert inventarisierter Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel abziehen – vorausgesetzt, die Positionen sind einzeln im Vertrag aufgeführt und durch Rechnungen oder ein Gutachten belegt. Photovoltaik­anlagen gelten nur dann als bewegliches Inventar, wenn sie nicht fest mit dem Dach verbunden sind.

Beispiel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer

Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 €. Ohne Inventar zahlen Sie 19.500 € Grunderwerbsteuer. Weist der Vertrag Inventar im Wert von 10.000 € aus, reduziert sich die Steuer auf 18.850 €.
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Nebenkosten zusätzlich zur Grunderwerbsteuer

Neben dieser Steuer fallen Notar-, Grundbuch- und gegebenenfalls Maklergebühren an. Zusammen liegen diese Posten in der Regel bei 5 bis 8 Prozent des Kaufpreises.

  • Notarkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen die Vertragsbeurkundung und andere notarielle Dienstleistungen, wie die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
  • Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Kosten für das Grundbuch setzen sich aus Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notarkosten abgerechnet.
  • Maklerprovision: Wenn der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, entstehen in der Regel Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer alle Kosten trägt. Die Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit angegeben sein.
Nutzen Sie meinen Rechner für Kosten Immobilienerwerb auf dieser Seite, um alle Nebenkosten auf einen Blick zu erfassen.
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Ablauf: Vom Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag

Nach der Vertragsunterzeichnung übermittelt der Notar die Urkunde digital an das Finanzamt. Dieses erlässt den Bescheid, und Sie haben einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen. Nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeits­bescheinigung – erst dann kann das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel eintragen.

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Bei verspäteter Zahlung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat und kann eine Zwangs­sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.
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Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Das GrEStG enthält mehrere Befreiungen und Erleichterungen. Richtig genutzt, lassen sich die Kosten spürbar senken.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % ergibt sich eine Steuer von 4.550 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 13.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Energetische Sanierung

Das Saarland legt großen Wert auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Daher gibt es steuerliche Erleichterungen für den Erwerb von Immobilien, die energetisch saniert werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer erhalten, wenn sie eine entsprechende Sanierung durchführen. Dies fördert nachhaltiges Bauen und energetische Modernisierung.

Begünstigungen für Gewerbeflächen

Im Saarland gibt es spezielle Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen relevant sind. Bei bestimmten Projekten, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden, kann eine Reduzierung oder sogar ein Erlass der Grunderwerbsteuer möglich sein. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesland.

Übertragungen innerhalb der Familie und Share-Deals

Schenkungen, Erbschaften sowie Verkäufe zwischen Ehegatten oder in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder) sind grunderwerbsteuerfrei. Bei Kapitalgesellschaften bleibt ein Anteilskauf steuerfrei, wenn weniger als 90 % der Anteile übertragen werden und bestimmte Haltefristen eingehalten sind.

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Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland für Immobilienkäufe über 300.000 €?
Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt konstant 6,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 19.500 € Grunderwerbsteuer.
Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?
Bei verspäteter Zahlung erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 Prozent pro angefangenem Monat. Zudem kann eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden.
Kann ich die Grunderwerbsteuer im Saarland reduzieren?
Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das Erbbaurecht oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen, die die Grunderwerbsteuer senken können.
Wie berechne ich die Grunderwerbsteuer im Saarland genau?
Um die Grunderwerbsteuer zu berechnen, multiplizieren Sie den Kaufpreis mit dem Steuersatz von 6,5 Prozent. Berücksichtigen Sie auch mögliche Abzüge für inventarisierte Gegenstände im Kaufvertrag.
Gibt es spezielle Regelungen für den Erwerb von Gewerbeflächen im Saarland?
Ja, im Saarland gibt es spezielle Regelungen, die eine Reduzierung oder sogar einen Erlass der Grunderwerbsteuer für bestimmte förderungswürdige Projekte ermöglichen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.
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Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer RECHNER.APP

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