Keine Bewertungen verfügbar oder Datei nicht gefunden. Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Höhe und Berechnung RLP
Online-Rechner Aktualisiert 14.08.2026 4 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Höhe und Berechnung RLP

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  • Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 %. Dieser Steuersatz wird auf den notariell vereinbarten Kaufpreis einer Immobilie angewendet. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € ergibt sich eine Steuer von 15.000 €.
  • Es gibt Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer. Übertragungen zwischen nahen Angehörigen, Erbschaften und steuerbegünstigte Schenkungen sind in der Regel steuerfrei. Dies kann erhebliche finanzielle Vorteile für die beteiligten Parteien mit sich bringen.
  • Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb sind zu beachten. Neben der Grunderwerbsteuer fallen auch Notargebühren, Grundbuchkosten und eventuell Maklerprovisionen an. Diese können insgesamt zwischen 5 % und 10 % des Kaufpreises ausmachen.
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In diesem Artikel
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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz berechnen – so geht’s Schritt für Schritt

Wer in Rheinland-Pfalz (RLP) eine Immobilie kauft, muss die Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz entrichten. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 5,0 % des notariell vereinbarten Kaufpreises. Wie Sie die Höhe dieser Steuer schnell ermitteln und wann die Zahlung fällig wird, erläutere ich anhand eines praxisnahen Beispiels.

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Grunderwerbsteuer in RLP berechnen – so funktioniert’s

Das Berechnen der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ist unkompliziert: Grundlage ist der steuerpflichtige Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Dieser entspricht meist dem Gesamtpreis im Kaufvertrag, kann aber um separat ausgewiesenes Inventar gekürzt werden. Auf den bereinigten Betrag wird der Steuersatz von 5,0 % angewendet. So erhalten Sie Ihre endgültige Steuerschuld.

Rechenbeispiel: Kaufpreis 300.000 €. Ohne Abschläge ergibt das eine Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz von 15.000 €. Wird Inventar im Wert von 10.000 € gesondert ausgewiesen, sinkt der steuerpflichtige Kaufpreis auf 290.000 € und die Steuer auf 14.500 €.
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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Hätten Sie das gedacht?

  • Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
  • Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
  • Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
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Wann fällt keine Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz an?

Nicht jeder Eigentumswechsel löst Grunderwerbsteuer aus: § 3 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) stellt bestimmte Erwerbe von der Steuer frei – bundesweit einheitlich, unabhängig davon, ob die Immobilie in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland liegt.

Keine Grunderwerbsteuer entsteht bei Übertragungen zwischen nahen Angehörigen – etwa von Eltern auf Kinder oder zwischen Ehepartnern.

Auch Erbschaften sind steuerfrei. Wer eine Immobilie durch Erbgang erhält, zahlt keine Grunderwerbsteuer, gegebenenfalls jedoch Erbschaftsteuer.

Bei Schenkungen unter engen Verwandten (zum Beispiel Großeltern an Enkel) wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer erhoben, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt und steuerlich begünstigt ist.

Ihre Mutter schenkt Ihnen ein Haus in Trier. Ohne Gegenleistung fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – also die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben – bleibt grunderwerbsteuerfrei, wenn ein Miterbe im Zuge der Erbteilung eine Immobilie aus dem Nachlass übernimmt.

Zusätzlich existiert eine bundesweite Freigrenze nach § 3 Nr. 1 GrEStG: Liegt die Gegenleistung bei nicht mehr als 2.500 € – etwa bei sehr kleinen Grundstücksteilen – bleibt der Erwerb steuerfrei.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt.
Persönlicher Experten-Tipp
Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, JuristDr. jur. Stephan Seitz · Jurist · Gründer RECHNER.APP
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Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in RLP

Beispielrechnung für einen Kaufpreis von 300.000 €.

Stadt in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuersatz Steuer bei 300.000 €
Mainz5,0 %15.000 €
Ludwigshafen5,0 %15.000 €
Koblenz5,0 %15.000 €
Trier5,0 %15.000 €
Kaiserslautern5,0 %15.000 €
Worms5,0 %15.000 €
Neuwied5,0 %15.000 €
Neustadt an der Weinstraße5,0 %15.000 €
Speyer5,0 %15.000 €
Bad Kreuznach5,0 %15.000 €
Landau in der Pfalz5,0 %15.000 €
Pirmasens5,0 %15.000 €
Zweibrücken5,0 %15.000 €
Idar-Oberstein5,0 %15.000 €
Lahnstein5,0 %15.000 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler5,0 %15.000 €
Ingelheim am Rhein5,0 %15.000 €
Andernach5,0 %15.000 €
Bingen am Rhein5,0 %15.000 €
Sinzig5,0 %15.000 €
Mayen5,0 %15.000 €
Alzey5,0 %15.000 €
Bad Dürkheim5,0 %15.000 €
Wittlich5,0 %15.000 €
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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Meine weiteren Artikel

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Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Rheinland-Pfalz neben der Grunderwerbsteuer

  • Notar- und Grundbuchkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten. Die Notargebühren und die Gebühren für die anschließende Eigentumsumschreibung im Grundbuch richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen zusammen in der Regel bei rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises.
  • Provision für den Immobilienmakler: Wird der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an. Ihre Gesamthöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern Verhandlungssache, und beträgt normalerweise zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher schreibt § 656c BGB seit Ende 2020 jedoch vor, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen, sofern der Makler für beide Seiten tätig wird. Die Provision sollte im Kaufvertrag explizit ausgewiesen sein.

Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Nebenkosten beim Immobilienkauf in RLP

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Sonderfälle bei der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Denkmalgeschützte Gebäude

Erwerben Sie ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt, bewertet das Finanzamt den Boden und das Gebäude getrennt. Häufig wird nur der Bodenwert besteuert, weil die Substanz durch Auflagen und Sanierungspflichten an Wert verliert.

Damit sinkt die Bemessungsgrundlage deutlich. Voraussetzung ist eine amtliche Bescheinigung der Denkmalschutz­behörde sowie ein nachvollziehbarer Sanierungsplan.

Beantragen Sie die Bescheinigung vor dem Notartermin – das Dokument muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten vorliegen.
Eine Käuferin erwirbt ein denkmalgeschütztes Stadthaus für 400.000 €. Der Gutachter setzt den Bodenwert auf 150.000 €. Nur diese 150.000 € werden mit 5,0 % versteuert, die Grunderwerbsteuer reduziert sich von 20.000 € auf 7.500 €.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem Vervielfältiger aus Anlage 9a des Bewertungsgesetzes (BewG) multipliziert – einer Tabelle, die Jahreswerte auf ihren Barwert umrechnet. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts; maßgeblich ist die zum Bewertungsstichtag geltende Fassung der Tabelle. Bei 60 Jahren Restlaufzeit liegt er bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4.000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger rund 17,5
  • Kapitalwert = 4.000 € × 17,5 = 70.000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 5,0 % ergibt sich eine Steuer von 3.500 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200.000 € gekauft, fiele Grunderwerbsteuer von 10.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Landwirtschaftliche Flächen

Beim regulären Kauf einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche ändert sich an der Bemessungsgrundlage nichts: Maßgeblich bleibt die vereinbarte Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis – genau wie bei jedem anderen Grundstück. Der Ertragswert – eine Bewertung nach dem erzielbaren Bewirtschaftungsertrag statt nach dem Marktpreis – kommt nur dann zum Zug, wenn keine Gegenleistung vorliegt, etwa bei Schenkung oder Erbfolge; dort dient er als Ersatzbemessungsgrundlage, weil ein Kaufpreis fehlt.

Unentgeltliche Hofübergaben innerhalb der Familie sind allerdings bereits nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, sodass die Ertragswertbewertung in diesen Fällen praktisch selten eine Rolle spielt.

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Grunderwerbsteuer nach Bundesland im Vergleich

So unterscheiden sich die Sätze bundesweit (Beispiel: Kaufpreis 300.000 €).

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 6,5% 19.500 €
Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Grunderwerbsteuer RLP – Städtebeispiele

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FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz für verschiedene Kaufpreise?
Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt einheitlich 5,0 % des steuerpflichtigen Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € ergibt sich somit eine Steuer von 15.000 €. Für unterschiedliche Kaufpreise können Sie die Steuer leicht selbst berechnen, indem Sie den Kaufpreis mit 5,0 % multiplizieren.
Fallen bei der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz Ausnahmen an?
Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dazu gehören Übertragungen zwischen nahen Angehörigen, Erbschaften und steuerfreie Schenkungen. Bei bestimmten kleinen Grundstücken kann auch eine Freigrenze von 2.500 € gelten.
Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen?
Um die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz zu berechnen, nehmen Sie den steuerpflichtigen Kaufpreis der Immobilie und multiplizieren ihn mit 5,0 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Steuer 15.000 €. Ziehen Sie gegebenenfalls separat ausgewiesenes Inventar ab.
Was sind die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz?
Neben der Grunderwerbsteuer sollten Sie auch Notargebühren, Grundbuchkosten und eventuell Maklerprovisionen einplanen. Notargebühren liegen in der Regel zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises, während Grundbuchkosten etwa 0,5 % bis 1,0 % betragen können.
Gibt es spezielle Regelungen für denkmalgeschützte Immobilien in Rheinland-Pfalz?
Ja, beim Erwerb denkmalgeschützter Immobilien wird häufig nur der Bodenwert besteuert, da die Substanz durch Auflagen an Wert verlieren kann. Eine amtliche Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
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Dr. jur. Stephan Seitz

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