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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz berechnen – so geht’s Schritt für Schritt
Wer in Rheinland-Pfalz (RLP) eine Immobilie kauft, muss die Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz entrichten. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 5,0 % des notariell vereinbarten Kaufpreises. Wie Sie die Höhe dieser Steuer schnell ermitteln und wann die Zahlung fällig wird, erläutere ich anhand eines praxisnahen Beispiels.
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Grunderwerbsteuer in RLP berechnen – so funktioniert’s
Das Berechnen der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ist unkompliziert: Grundlage ist der steuerpflichtige Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Dieser entspricht meist dem Gesamtpreis im Kaufvertrag, kann aber um separat ausgewiesenes Inventar gekürzt werden. Auf den bereinigten Betrag wird der Steuersatz von 5,0 % angewendet. So erhalten Sie Ihre endgültige Steuerschuld.
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: Hätten Sie das gedacht?
- Über 100 Jahre Tradition: Die erste Vorläuferin der heutigen Grunderwerbsteuer wurde bereits 1909 eingeführt – lange vor der Bundesrepublik selbst. Damit gehört sie zu den am dauerhaftesten etablierten Abgaben in Deutschland und hat bis heute nichts von ihrer Relevanz eingebüßt.
- Täglich Millionen für die Länderkassen: Allein im Jahr 2022 nahmen die Bundesländer rund 18,9 Milliarden € durch die Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht über 50 Millionen € pro Tag – oder umgerechnet knapp 36.000 € pro Minute, die in den Länderhaushalten ankommen.
- Steuersätze auf Rekordniveau: Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihre Grunderwerbsteuersätze selbst festlegen. In einigen Ländern liegt er mittlerweile bei bis zu 6,5 %. Das hat dazu geführt, dass das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer in den vergangenen 15 Jahren erheblich gestiegen ist – eine Entwicklung, die Käuferinnen und Käufer umso mehr im Blick haben sollten.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz an?
Nicht jeder Eigentumswechsel löst Grunderwerbsteuer aus: § 3 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) stellt bestimmte Erwerbe von der Steuer frei – bundesweit einheitlich, unabhängig davon, ob die Immobilie in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland liegt.
Auch Erbschaften sind steuerfrei. Wer eine Immobilie durch Erbgang erhält, zahlt keine Grunderwerbsteuer, gegebenenfalls jedoch Erbschaftsteuer.
Bei Schenkungen unter engen Verwandten (zum Beispiel Großeltern an Enkel) wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer erhoben, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt und steuerlich begünstigt ist.
Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – also die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben – bleibt grunderwerbsteuerfrei, wenn ein Miterbe im Zuge der Erbteilung eine Immobilie aus dem Nachlass übernimmt.
Zusätzlich existiert eine bundesweite Freigrenze nach § 3 Nr. 1 GrEStG: Liegt die Gegenleistung bei nicht mehr als 2.500 € – etwa bei sehr kleinen Grundstücksteilen – bleibt der Erwerb steuerfrei.
Trennen Sie das bewegliche Inventar möglichst präzise von der Immobilie, indem Sie Einbauküchen, Möbel oder andere Gegenstände nachvollziehbar separat im Kaufvertrag ausweisen. So lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer legal senken, was je nach Objektwert spürbare Einsparungen ermöglicht. Achten Sie jedoch unbedingt auf realistische Bewertungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Ausstattungsmerkmale, damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert.
Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in RLP
Beispielrechnung für einen Kaufpreis von 300.000 €.
| Stadt in Rheinland-Pfalz | Grunderwerbsteuersatz | Steuer bei 300.000 € |
|---|---|---|
| Mainz | 5,0 % | 15.000 € |
| Ludwigshafen | 5,0 % | 15.000 € |
| Koblenz | 5,0 % | 15.000 € |
| Trier | 5,0 % | 15.000 € |
| Kaiserslautern | 5,0 % | 15.000 € |
| Worms | 5,0 % | 15.000 € |
| Neuwied | 5,0 % | 15.000 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 5,0 % | 15.000 € |
| Speyer | 5,0 % | 15.000 € |
| Bad Kreuznach | 5,0 % | 15.000 € |
| Landau in der Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Pirmasens | 5,0 % | 15.000 € |
| Zweibrücken | 5,0 % | 15.000 € |
| Idar-Oberstein | 5,0 % | 15.000 € |
| Lahnstein | 5,0 % | 15.000 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 5,0 % | 15.000 € |
| Ingelheim am Rhein | 5,0 % | 15.000 € |
| Andernach | 5,0 % | 15.000 € |
| Bingen am Rhein | 5,0 % | 15.000 € |
| Sinzig | 5,0 % | 15.000 € |
| Mayen | 5,0 % | 15.000 € |
| Alzey | 5,0 % | 15.000 € |
| Bad Dürkheim | 5,0 % | 15.000 € |
| Wittlich | 5,0 % | 15.000 € |
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Zusätzliche Ausgaben beim Erwerb einer Immobilie in Rheinland-Pfalz neben der Grunderwerbsteuer
- Notar- und Grundbuchkosten: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten. Die Notargebühren und die Gebühren für die anschließende Eigentumsumschreibung im Grundbuch richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen zusammen in der Regel bei rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises.
- Provision für den Immobilienmakler: Wird der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an. Ihre Gesamthöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern Verhandlungssache, und beträgt normalerweise zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher schreibt § 656c BGB seit Ende 2020 jedoch vor, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen, sofern der Makler für beide Seiten tätig wird. Die Provision sollte im Kaufvertrag explizit ausgewiesen sein.
Für eine detaillierte Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

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Sonderfälle bei der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Denkmalgeschützte Gebäude
Erwerben Sie ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt, bewertet das Finanzamt den Boden und das Gebäude getrennt. Häufig wird nur der Bodenwert besteuert, weil die Substanz durch Auflagen und Sanierungspflichten an Wert verliert.
Damit sinkt die Bemessungsgrundlage deutlich. Voraussetzung ist eine amtliche Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde sowie ein nachvollziehbarer Sanierungsplan.
Erbbaurecht
Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.
Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem Vervielfältiger aus Anlage 9a des Bewertungsgesetzes (BewG) multipliziert – einer Tabelle, die Jahreswerte auf ihren Barwert umrechnet. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts; maßgeblich ist die zum Bewertungsstichtag geltende Fassung der Tabelle. Bei 60 Jahren Restlaufzeit liegt er bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.
- Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger rund 17,5
- Kapitalwert = 4.000 € × 17,5 = 70.000 €
Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.
Landwirtschaftliche Flächen
Beim regulären Kauf einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche ändert sich an der Bemessungsgrundlage nichts: Maßgeblich bleibt die vereinbarte Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis – genau wie bei jedem anderen Grundstück. Der Ertragswert – eine Bewertung nach dem erzielbaren Bewirtschaftungsertrag statt nach dem Marktpreis – kommt nur dann zum Zug, wenn keine Gegenleistung vorliegt, etwa bei Schenkung oder Erbfolge; dort dient er als Ersatzbemessungsgrundlage, weil ein Kaufpreis fehlt.
Unentgeltliche Hofübergaben innerhalb der Familie sind allerdings bereits nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, sodass die Ertragswertbewertung in diesen Fällen praktisch selten eine Rolle spielt.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland im Vergleich
So unterscheiden sich die Sätze bundesweit (Beispiel: Kaufpreis 300.000 €).

| Bundesland | Grunderwerbsteuersatz | Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 € |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg | 5,0% | 15.000 € |
| Grunderwerbsteuer Bayern | 3,5% | 10.500 € |
| Grunderwerbsteuer Berlin | 6,0% | 18.000 € |
| Grunderwerbsteuer Brandenburg | 6,5% | 19.500 € |
| Grunderwerbsteuer Bremen | 5,5% | 16.500 € |
| Grunderwerbsteuer Hamburg | 5,5% | 16.500 € |
| Grunderwerbsteuer Hessen | 6,0% | 18.000 € |
| Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% | 18.000 € |
| Grunderwerbsteuer Niedersachsen | 5,0% | 15.000 € |
| Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen | 6,5% | 19.500 € |
| Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz | 5,0% | 15.000 € |
| Grunderwerbsteuer Saarland | 6,5% | 19.500 € |
| Grunderwerbsteuer Sachsen | 5,5% | 16.500 € |
| Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt | 5,0% | 15.000 € |
| Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein | 6,5% | 19.500 € |
| Grunderwerbsteuer Thüringen | 6,5% | 19.500 € |

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Was Leser zu diesem Thema fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz für verschiedene Kaufpreise?
Fallen bei der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz Ausnahmen an?
Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen?
Was sind die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz?
Gibt es spezielle Regelungen für denkmalgeschützte Immobilien in Rheinland-Pfalz?
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