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Online-Rechner Aktualisiert 14.4.2025 4 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer Niedersachsen: Höhe und Berechnung

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  • Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5 %. Diese Steuer wird fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Käufer und Verkäufer haften gemeinsam, jedoch übernimmt in der Regel der Käufer die Zahlung.
  • Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Kaufnebenkosten. Neben der Steuer fallen auch Notar- und Grundbuchkosten an, die Ihr Budget erheblich beeinflussen können. Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen beim Grundbucheintrag zu vermeiden.
  • Die Grunderwerbsteuer wird nach einem einfachen Formel berechnet. Der Betrag ergibt sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit 0,05. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das beispielsweise 15.000 € Steuer.
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In diesem Artikel
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Grunderwerbsteuer in Niedersachsen – was bedeutet sie und wen betrifft sie?

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen ist eine einmalige Abgabe, die fällig wird, sobald ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Käufer und Verkäufer haften zwar gemeinsam, doch in der Praxis übernehmen fast immer Sie als Käufer die Zahlung. Der landesweit einheitliche Satz beträgt aktuell 5 %.

Da diese Steuer – zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten – einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten darstellt, sollten Sie früh wissen, wann sie anfällt. So planen Sie Ihr Budget realistisch und verhindern Verzögerungen beim Grundbucheintrag.

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?

Der Satz liegt derzeit bei 5 % des Kaufpreises. Seit der Anhebung Anfang 2014 (zuvor 4,5 %) blieb er unverändert. Im Bundesvergleich bewegt sich die Höhe der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen damit im Mittelfeld: Bayern erhebt nur 3,5 %, Brandenburg 6,5 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € zahlen Sie also 15.000 €.

Unsere Nebenkosten-Rechner berücksichtigen den Satz automatisch. So sehen Sie sofort, wie stark die Grunderwerbsteuer Ihr Gesamtbudget beeinflusst.

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Grunderwerbsteuer in Niedersachsen berechnen – Schritt für Schritt

Die Formel ist einfach: Kaufpreis × 0,05 = Steuer. Ziehen Sie separat ausgewiesenes Inventar (z. B. Einbauküche) vorher ab – darauf fällt keine Steuer an. So können Sie die Grunderwerbsteuer berechnen, in Niedersachsen ist das besonders übersichtlich.

Nutzen Sie meinen Schnellrechner: Kaufpreis eingeben, optional Inventar abziehen – sofort erscheint Ihre persönliche Grunderwerbsteuer.
Beispiel Berechnung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: Sie kaufen ein Haus für 300.000 €. Bei 5 % ergeben sich 15.000 € Grunderwerbsteuer. Wird Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, fällt die Steuer nur auf 290.000 € an – Sie sparen 500 €.
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Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig – und wie zahlen Sie?

Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt. Kurz darauf erhalten Sie den Steuerbescheid und haben einen Monat Zeit, den Betrag zu überweisen.

Ohne Zahlungsnachweis stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeits­bescheinigung aus – der Grundbucheintrag bleibt blockiert. Zahlen Sie daher fristgerecht.
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Ausnahmen und Sonderfälle bei der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Erbschaft und Schenkung

Geht eine Immobilie unentgeltlich auf eine andere Person über – sei es durch Erbschaft oder Schenkung – fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das Finanzamt verlangt allerdings Nachweise wie Erbschein oder notariellen Schenkungsvertrag und prüft stattdessen, ob Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht.

Familieninterne Übertragungen

Entgeltliche Übertragungen zwischen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern sowie in direkter Linie (Eltern ↔ Kinder, Großeltern ↔ Enkel) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG). Bei Geschwistern, Onkel / Tante oder Cousins greift die Befreiung jedoch nicht.

Auch bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft löst die Übertragung des gemeinsamen Hausanteils auf einen Partner keine Grunderwerbsteuer aus.

Kleinbetragsgrenze bis 2.500 €

Kostet ein Grundstücksanteil weniger als 2.500 €, verzichtet das Finanzamt vollständig auf Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Entscheidend ist der Kaufpreis ohne Nebenkosten.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Wechselt ein kompletter land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb den Besitzer, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung greifen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Voraussetzung ist meist, dass die Bewirtschaftung für mindestens fünf Jahre fortgeführt wird.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 5,0 % ergibt sich eine Steuer von 3.500 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 10.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Gesplittete Verträge und Bauträgermodelle

Bauträger trennen häufig Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich. Wird diese Unabhängigkeit sauber dokumentiert, fließt Grunderwerbsteuer nur auf den reinen Grundstückspreis. Verknüpft das Finanzamt die Verträge als Einheit, ist hingegen der Gesamtpreis steuerpflichtig.

Share Deals

Bei Verkäufen von Gesellschaftsanteilen wird Grunderwerbsteuer erst ausgelöst, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile einer grundstückshaltenden Kapital- oder Personengesellschaft übertragen werden. Unterbleibt diese Schwelle, bleibt der Vorgang steuerfrei – allerdings meist nur für Großinvestoren interessant.

Alle Befreiungen greifen nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben exakt eingehalten werden. Prüft das Finanzamt eine Gestaltung später als missbräuchlich, drohen Steuernachzahlungen plus Zinsen und Säumniszuschläge.
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Kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?

Die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich fixiert, doch es gibt legale Spielräume, um die Bemessungsgrundlage zu senken. Stimmen Sie jede Gestaltung vorab mit Notar und Steuerberater ab, damit das Finanzamt später keine Nachforderungen erhebt.

  • Weisen Sie bewegliches Inventar – etwa Möbel, Markisen oder eine Einbauküche – mit realistischen Einzelpreisen im Kaufvertrag aus. Auf rein bewegliche Gegenstände fällt keine Grunderwerbsteuer an.
  • Bei Neubauten empfiehlt sich oft ein gesplittetes Modell: Zuerst erwerben Sie das Grundstück, anschließend schließen Sie einen separaten Bauvertrag. Die Steuer basiert dann nur auf dem Grundstückspreis, nicht auf den Baukosten.
  • Steht das Objekt vor einer größeren Renovierung, kann ein Teil des Kaufpreises plausibel auf künftige Eigenleistungen (z. B. Malerarbeiten) entfallen. So senken Sie die steuerpflichtige Summe, ohne gegen Vorgaben zu verstoßen.
Vermeiden Sie Fantasiepreise: Setzen Sie den Wert des Inventars unrealistisch hoch an, kann das Finanzamt die Aufteilung kippen und Nachzahlungen inklusive Zinsen verlangen.
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Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Niedersachsen

Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Städten in Niedersachsen.

Stadt in Niedersachsen Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Hannover 5,0% 15.000 €
Braunschweig 5,0% 15.000 €
Oldenburg 5,0% 15.000 €
Osnabrück 5,0% 15.000 €
Wolfsburg 5,0% 15.000 €
Göttingen 5,0% 15.000 €
Hildesheim 5,0% 15.000 €
Salzgitter 5,0% 15.000 €
Lüneburg 5,0% 15.000 €
Celle 5,0% 15.000 €
Wilhelmshaven 5,0% 15.000 €
Emden 5,0% 15.000 €
Delmenhorst 5,0% 15.000 €
Hameln 5,0% 15.000 €
Nordhorn 5,0% 15.000 €
Lingen 5,0% 15.000 €
Garbsen 5,0% 15.000 €
Wolfenbüttel 5,0% 15.000 €
Neustadt am Rübenberge 5,0% 15.000 €
Langenhagen 5,0% 15.000 €
Melle 5,0% 15.000 €
Stade 5,0% 15.000 €
Laatzen 5,0% 15.000 €
Seelze 5,0% 15.000 €
Lehrte 5,0% 15.000 €
Buxtehude 5,0% 15.000 €
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Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb in Niedersachsen neben der Grunderwerbsteuer

  • Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag klar und verständlich ist und beide Parteien ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen. Die Kosten für den Notar müssen in der Regel vom Käufer getragen werden und betragen normalerweise zwischen 1,0 % und 1,5 % des Gesamtkaufpreises.
  • Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer notwendiger Schritt. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5 % bis 1,0 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Wird der Kauf über einen Makler abgewickelt, fallen Provisionen zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises an. Oft teilen sich Käufer und Verkäufer diese Gebühren.
Nutzen Sie meinen Kostenrechner, um alle Nebenkosten – inklusive Grunderwerbsteuer – schnell zu überschlagen.
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Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden Sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 €.

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen bei einem Kaufpreis von 200.000 €?
Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt 5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € würden Sie also 10.000 € Grunderwerbsteuer zahlen.
Gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zu reduzieren?
Ja, es gibt legale Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer. Dazu zählen die Ausweisung von beweglichem Inventar im Kaufvertrag oder die Trennung von Grundstücks- und Bauvertrag bei Neubauten. Es ist wichtig, solche Gestaltungen vorab mit einem Notar und Steuerberater abzustimmen.
Wann wird die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung fällig. Der Notar meldet den Kauf an das Finanzamt, und Sie erhalten einen Steuerbescheid, den Sie innerhalb eines Monats bezahlen müssen.
Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahlen, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. In diesem Fall wird der Grundbucheintrag blockiert, und Sie können das Eigentum nicht übertragen.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich eine Immobilie erbe oder geschenkt bekomme?
Nein, bei Erbschaften oder Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Allerdings müssen Sie Nachweise wie einen Erbschein oder einen notariellen Schenkungsvertrag erbringen, und es kann stattdessen Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
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Dr. jur. Stephan Seitz

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