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Online-Rechner Aktualisiert 18.09.2026 4 Min Lesezeit

Nachlassverzeichnis erstellen: Ablauf im Überblick

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  • Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses kann kostenfrei sein. Ein privates Nachlassverzeichnis verursacht keine direkten Kosten, es sei denn, Gutachter werden hinzugezogen. Notarielle Verzeichnisse hingegen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Nachlasswert.
  • Es gibt zwei Hauptarten von Nachlassverzeichnissen. Nach deutschem Recht kann ein Nachlassverzeichnis privat oder notariell erstellt werden. Während der Notar für die Richtigkeit der Angaben haftet, übernehmen die Erben diese Verantwortung bei einem privaten Verzeichnis.
  • Ein Nachlassverzeichnis ist oft notwendig, um Ansprüche geltend zu machen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein detailliertes Nachlassverzeichnis zu verlangen, um ihren Anspruch zu berechnen. Dies ist besonders wichtig, wenn ein gesetzlicher Erbe durch ein Testament ausgeschlossen wurde.
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In diesem Artikel
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Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck sowie alle Schulden und sonstigen Verpflichtungen. Es gibt den Erben einen umfassenden Überblick über den Nachlass, besonders dann, wenn dieser komplex ist oder Erben keinen genauen Überblick haben.

Das Verzeichnis bildet die Grundlage für die Verteilung des Erbes und dient zur Abwicklung des Nachlassverfahrens. Der Nachlasswert ist dabei der Saldo aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt.

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Wie berechnet der Notarkostenrechner die Kosten für ein Nachlassverzeichnis?

Der Notarkostenrechner von RECHNER.APP verlangt im Modus „Nachlassverzeichnis“ eine einzige Eingabe: den Geschäftswert. Das ist die Summe der im Verzeichnis erfassten Vermögenswerte (§ 115 des Gerichts- und Notarkostengesetzes, kurz GNotKG); Nachlassverbindlichkeiten werden nicht abgezogen, der Geschäftswert liegt also über dem Nachlasswert, sobald Schulden vorhanden sind. Darauf wendet der Rechner den gesetzlichen Gebührensatz von 2,0 nach Nummer 23500 des Kostenverzeichnisses (KV) an. Ergebnis ist die voraussichtliche Notargebühr für die Aufnahme des Verzeichnisses.

Die Gebühr ist bei jedem Notar identisch – beim Nachlassverzeichnis gibt es nichts zu vergleichen, sondern nur den Geschäftswert richtig zu bestimmen. Genau darin liegt der Wert der Berechnung: Wer den Geschäftswert kennt, kennt die Kosten schon vor dem Termin. Ein privates Nachlassverzeichnis verursacht dagegen keine direkten Kosten, es sei denn, es werden Gutachter hinzugezogen. Die Kosten des notariellen Verzeichnisses werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen.

Die folgende Tabelle zeigt typische Geschäftswerte und die zugehörigen Notarkosten. Deutlich wird dabei die degressive Wirkung: Mit steigendem Geschäftswert sinken die Kosten im Verhältnis zum Wert.

Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Kosten Nachlassverzeichnis

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Geschäftswert Notarkosten Erstellung Nachlassverzeichnis
25.000 € 309 €
50.000 € 428 €
100.000 € 685 €
150.000 € 878 €
200.000 € 1.071 €
300.000 € 1.547 €
400.000 € 1.904 €
500.000 € 2.261 €
750.000 € 3.213 €
1.000.000 € 4.165 €
1.500.000 € 6.069 €
2.000.000 € 7.973 €
5.000.000 € 19.397 €
10.000.000 € 27.132 €

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Welche Arten von Nachlassverzeichnissen gibt es?

Nach deutschem Recht kann ein Nachlassverzeichnis entweder privat oder notariell erstellt werden. Das private Verzeichnis stellt der Erbe selbst zusammen; eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor. Das notarielle Verzeichnis nimmt ein Notar auf und unterzeichnet es – damit steht er für dessen Inhalt ein.

Beim notariellen Verzeichnis ermittelt der Notar den Nachlassbestand selbst und stützt sich nicht allein auf die Angaben der Erben. Das macht es belastbarer, wenn Zweifel an der Vollständigkeit im Raum stehen.
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Wer haftet für die Angaben im Nachlassverzeichnis?

Für ein privates Nachlassverzeichnis stehen die Erben persönlich ein – fehlt später eine Position, trifft sie der Vorwurf unvollständiger Auskunft. Bleiben begründete Zweifel an der Vollständigkeit, kann der Auskunftsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit an Eides statt versichert (§ 260 Abs. 2 BGB); eine falsche eidesstattliche Versicherung ist nach § 156 des Strafgesetzbuchs strafbar. Nimmt ein Notar das Verzeichnis auf, haftet er für die Sorgfalt seiner eigenen Ermittlungen, nicht für unwahre Angaben der Erben ihm gegenüber.

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Wie wird ein Nachlassverzeichnis erstellt?

Ein Nachlassverzeichnis sollte eine vollständige Übersicht über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers enthalten. Dazu gehören:

  • Name, Geburts- und Todestag des Erblassers sowie der Güterstand bei Verheirateten
  • Eine detaillierte Auflistung von Geldvermögen, Immobilien, Schmuck, Kunst, Fahrzeugen, Firmenanteilen, Versicherungen und persönlichem Hausrat
  • Eine Übersicht über die Verbindlichkeiten, wie offene Rechnungen, Hypotheken oder Steuerschulden
  • Angabe von Schenkungen und Zuwendungen der letzten zehn Jahre, etwa Nießbrauchrechte oder Immobilienübertragungen

Pflichtteilsberechtigte können zudem eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen, wobei die Kosten dafür den Nachlass mindern.

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Wann muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung für Erben, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, ein solches Verzeichnis anzufertigen. Beispielsweise fordern Pflichtteilsberechtigte häufig ein Nachlassverzeichnis, um ihren Anspruch geltend zu machen. Auch Gläubiger, das Nachlassgericht oder das Familiengericht können in bestimmten Konstellationen ein solches Verzeichnis verlangen.

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Nachlassverzeichnis zur Erfassung des Nachlasses

Nach einem Erbfall müssen Erben entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Es ist ratsam, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um einen genauen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zu erhalten. Dies kann die Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bilden. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.

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Nachlassverzeichnis auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten

Pflichtteilsberechtigte können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen (§ 2314 BGB). Wer als gesetzlicher Erbe durch Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wurde, behält den Anspruch auf den Pflichtteil – eine Geldforderung, die sich nur aus konkreten Zahlen ergibt. Ohne geordnete Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden lässt sich die Pflichtteilsquote nicht in einen Betrag umrechnen.

Selbst erstelltes oder notarielles Nachlassverzeichnis

Der Pflichtteilsberechtigte kann dem Erben eine Frist zur Vorlage setzen. Besteht kein Misstrauen, genügt oft das vom Erben selbst erstellte Verzeichnis. Daneben steht der Anspruch auf ein notarielles Verzeichnis, bei dem der Notar den Nachlassbestand ermittelt. Ein bereits vorgelegtes privates Verzeichnis schließt dieses Verlangen nicht aus.

Wertermittlung im Pflichtteilsrecht

Für einzelne Vermögensgegenstände kann der Pflichtteilsberechtigte zusätzlich eine Wertermittlung verlangen. Ist dafür ein Sachverständiger nötig, trägt der Nachlass die Kosten des Gutachtens; sie mindern zugleich den Pflichtteilsanspruch.

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Nachlassverzeichnis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Zur Auflösung einer Erbengemeinschaft ist es wichtig, dass jeder Erbe genau weiß, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind. Ein Nachlassverzeichnis kann hier helfen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Erben zu finden und Konflikte zu vermeiden.

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Nachlassverzeichnis durch den Testamentsvollstrecker

Unverzüglich nach Amtsannahme und Inbesitznahme des Nachlasses legt der Testamentsvollstrecker den Erben ein Nachlassverzeichnis vor (§ 2215 BGB) – ohne dass ihn die Erben dazu auffordern müssen. Wertangaben verlangt die Vorschrift nicht, fehlende Bewertungen rechtfertigen also kein Zuwarten. Jeder Miterbe hat einen eigenen Anspruch auf das Verzeichnis und darf zur Aufnahme hinzugezogen werden.

  • Auf Verlangen ist die Unterschrift öffentlich zu beglaubigen
  • Auf Verlangen nimmt ein Notar das Verzeichnis auf
  • Die Kosten beider Varianten trägt der Nachlass (§ 2215 Abs. 5 BGB)
Von dieser Pflicht kann selbst der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220 BGB). Verzichten kann allein der Erbe.
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Nachlassverzeichnis auf Antrag eines Gläubigers

Gläubiger des Nachlasses können die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen, um zu verhindern, dass der Erbe mit seinem Privatvermögen haftet. Wird das Verzeichnis nicht rechtzeitig erstellt, haftet der Erbe unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen.

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Sonstige Gründe für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • Erbschaftsteuer: Bei erbschaftsteuerpflichtigen Erbschaften muss der Erbe dem Finanzamt ein Nachlassverzeichnis vorlegen.
  • Erbscheinverfahren: Bei der Beantragung eines Erbscheins ist ein Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einzureichen.
  • Minderjährige Erben: Verwalten Eltern den Nachlass für minderjährige Erben, müssen sie nach § 1640 BGB ein Verzeichnis beim Familiengericht einreichen, wenn der Nachlasswert 15.000 € übersteigt.
  • Vor- und Nacherbschaft: Vorerben sind nach § 2121 BGB verpflichtet, auf Verlangen des Nacherben ein Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände zu erstellen.
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € betragen die Notarkosten etwa 2.261 €. Diese Gebühren werden in der Regel aus dem Nachlass selbst beglichen.
Wann ist ein Nachlassverzeichnis gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Nachlassverzeichnis ist insbesondere erforderlich, wenn Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch haben oder wenn es um die Beantragung eines Erbscheins geht. In diesen Fällen kann ein Verzeichnis verlangt werden, um Ansprüche geltend zu machen.
Wer haftet für die Richtigkeit der Angaben im Nachlassverzeichnis?
Bei einem privaten Nachlassverzeichnis haften die Erben für die Richtigkeit der Angaben. Im Gegensatz dazu übernimmt der Notar bei einem notariellen Verzeichnis die Verantwortung für die Korrektheit der Informationen.
Kann ich ein Nachlassverzeichnis selbst erstellen?
Ja, ein Nachlassverzeichnis kann auch selbst erstellt werden. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten korrekt erfasst sind, da Sie für die Richtigkeit haften. In vielen Fällen ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen.
Was passiert, wenn ein Nachlassverzeichnis nicht rechtzeitig erstellt wird?
Wenn ein Nachlassverzeichnis nicht rechtzeitig erstellt wird, kann der Erbe unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haften. Dies bedeutet, dass Gläubiger auch auf das persönliche Vermögen des Erben zugreifen können, um ihre Forderungen zu begleichen.
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Dr. jur. Stephan Seitz

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Mein Name ist Dr. Stephan Seitz und ich betreibe RECHNER.APP, eine Plattform mit kostenfreien Online-Rechnern zu juristischen, steuerrechtlichen, immobilien- und finanznahen Themen. Ziel: praxistaugliche Berechnungen, die Sie ohne Anmeldung direkt im Browser nutzen können — und die sich von Anwälten, Steuerberatern, Immobilien- und Finanzprofis kostenfrei in die eigene Webseite einbinden lassen.