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Online-Rechner Aktualisiert 14.4.2025 4 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen: Berechnung NRW

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  • Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 %. Diese Steuer wird einmalig beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällig und gehört zu den höchsten in Deutschland. Sie gilt unabhängig von der Lage oder Nutzung der Immobilie.
  • Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt auf Basis des Kaufpreises. Der Steuersatz von 6,5 % wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Betrag angewendet, wobei separat ausgewiesenes Inventar die Bemessungsgrundlage reduzieren kann. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Steuer 19.500 €.
  • Es gibt Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu senken oder zu vermeiden. Dazu zählen die separate Ausweisung von Inventar im Kaufvertrag oder bestimmte steuerliche Ausnahmen, wie Übertragungen innerhalb der Familie. Diese Strategien können helfen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Icon Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen
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In diesem Artikel
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Was ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Mit einem aktuellen Steuersatz von 6,5 % zählt Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer.

Sobald ein notarieller Kaufvertrag unterzeichnet wird, informiert der Notar das zuständige Finanzamt. Dieses stellt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – eine Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Die Grunderwerbsteuer fällt in NRW beim Kauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken, Wohnungen oder Häusern an – unabhängig von Nutzung oder Lage.

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Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen erfolgt durch Anwendung des gültigen Steuersatzes von 6,5 % auf den steuerpflichtigen Kaufpreis. Dieser ergibt sich in der Regel aus dem im Kaufvertrag genannten Betrag, kann aber durch separat ausgewiesenes Inventar reduziert werden.

Zur Orientierung: Grunderwerbsteuer in NRW berechnen Sie, indem Sie den Kaufpreis mit 6,5 % multiplizieren. So lassen sich die individuellen Erwerbsnebenkosten in Nordrhein-Westfalen schnell abschätzen.

Nutzen Sie den praktischen Rechner zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen und ermitteln Sie Ihre Kosten mit wenigen Klicks.
Beispiel: Beim Kauf einer Immobilie in NRW für 300.000 € ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 19.500 €. Wird Inventar im Wert von 10.000 € separat im Kaufvertrag aufgeführt, reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 290.000 €. Die Steuer beträgt dann 18.850 €.
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Wie kann man bei der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen sparen oder diese vermeiden?

In Nordrhein-Westfalen bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu senken oder ganz zu vermeiden. Dazu zählen Vertragsgestaltungen, gesetzliche Ausnahmen und spezielle Einzelfälle.

Steuerlast aktiv senken

  • Inventar separat ausweisen: Möbel, Einbauküchen oder andere bewegliche Gegenstände sollten im Kaufvertrag getrennt aufgeführt werden. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
  • Share Deals bei größeren Objekten: Bei Immobilien im Besitz von Kapitalgesellschaften kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn weniger als 90 % der Anteile übertragen werden. Diese Option ist vor allem bei großen gewerblichen Objekten relevant.

Ausnahmen bei Übertragungen

Bestimmte Übertragungen sind laut Gesetz von der Grunderwerbsteuer befreit:

  • Innerhalb der Familie: Steuerfrei sind in NRW insbesondere Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern, Kindern, Großeltern und Enkeln. Auch Schenkungen oder Erbschaften lösen keine Grunderwerbsteuer aus, sondern unterliegen ggf. der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
  • Kaufpreise bis 2.500 €: Liegt der Kaufpreis unterhalb dieser gesetzlichen Freigrenze, wird keine Steuer erhoben. Achtung: Bereits ab 2.501 € wird der volle Betrag besteuert.
  • Sonderfälle: Steuerfrei bleiben auch bestimmte Grundstücksübertragungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Scheidungsvereinbarungen oder Konzernumstrukturierungen.
Lassen Sie sich zur optimalen Gestaltung Ihres Immobilienkaufs oder Ihrer Übertragungsstrategie in NRW rechtzeitig steuerlich beraten. So lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden.
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Höhe der Grunderwerbsteuer in den größten Städten in Nordrhein-Westfalen

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer liegt in ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich bei 6,5 %. Nachfolgend finden Sie Beispielberechnungen für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 € in ausgewählten Städten in NRW.

Stadt in Nordrhein-Westfalen Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Köln 6,5% 19.500 €
Düsseldorf 6,5% 19.500 €
Dortmund 6,5% 19.500 €
Essen 6,5% 19.500 €
Duisburg 6,5% 19.500 €
Bochum 6,5% 19.500 €
Wuppertal 6,5% 19.500 €
Bielefeld 6,5% 19.500 €
Bonn 6,5% 19.500 €
Münster 6,5% 19.500 €
Gelsenkirchen 6,5% 19.500 €
Mönchengladbach 6,5% 19.500 €
Aachen 6,5% 19.500 €
Krefeld 6,5% 19.500 €
Oberhausen 6,5% 19.500 €
Hagen 6,5% 19.500 €
Hamm 6,5% 19.500 €
Mülheim an der Ruhr 6,5% 19.500 €
Leverkusen 6,5% 19.500 €
Solingen 6,5% 19.500 €
Herne 6,5% 19.500 €
Neuss 6,5% 19.500 €
Paderborn 6,5% 19.500 €
Recklinghausen 6,5% 19.500 €
Remscheid 6,5% 19.500 €
Bottrop 6,5% 19.500 €
Siegen 6,5% 19.500 €
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Welche Nebenkosten fallen neben der Grunderwerbsteuer in NRW an?

  • Notargebühren: In Deutschland ist die notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig ist und dass beide Parteien ihre jeweiligen Rechte und Verpflichtungen vollständig verstehen. Üblicherweise muss der Käufer diese Kosten übernehmen, die in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Gesamtkaufpreises liegen. Diese Gebühren umfassen sowohl die Vertragsbeurkundung als auch weitere notarielle Dienstleistungen, wie beispielsweise die Beschaffung eines Eigentumsnachweises.
  • Ausgaben für das Grundbuch: Nach der notariellen Beurkundung ist die Änderung des Eigentümers im Grundbuch ein weiterer obligatorischer Schritt, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Ausgaben für das Grundbuch setzen sich aus den Eintragungsgebühren und den Kosten für die Führung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Ausgaben belaufen sich in der Regel auf etwa 0,5% bis 1,0% des Kaufpreises der Immobilie und werden normalerweise zusammen mit den Notargebühren abgerechnet.
  • Provision für den Immobilienmakler: Sollte der Immobilienkauf über einen Makler erfolgen, entstehen in der Regel auch Maklerprovisionen. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können daher unterschiedlich ausfallen. In vielen Bundesländern ist es gängige Praxis, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Käufer alle Kosten übernimmt. Die Provision für den Makler beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Immobilienkaufpreises und sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.

Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten verwenden.

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Besondere Regelungen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer bei Mehrfamilienhäusern

Beim Kauf von Mehrfamilienhäusern in NRW gelten grundsätzlich die gleichen Steuersätze wie bei anderen Immobilien. Allerdings kann es bei langfristiger Vermietung steuerliche Vorteile geben – insbesondere, wenn die Transaktion Teil eines geförderten Wohnungsbaus ist. In Einzelfällen sind auch Kombinationen mit kommunalen Förderprogrammen möglich.

Erbbaurechte: Steuer bei zeitlich begrenztem Eigentum

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern nur das dingliche Recht, es für einen langen Zeitraum – typischerweise 60 bis 99 Jahre – zu bebauen und zu nutzen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert (Barwert) des vereinbarten Erbbauzinses.

Diesen Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger aus Anlage 9a BewG multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Restlaufzeit und liegt bei 60 Jahren z. B. bei rund 17,5, bei 99 Jahren bei etwa 18,1.

Beispiel Jahres-Erbbauzins 4 000 €:
  • Laufzeit 60 Jahre ⇒ Vervielfältiger 17,5
  • Kapitalwert = 4 000 € × 17,5 = 70 000 €
Bei einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % ergibt sich eine Steuer von 4.550 €. Zum Vergleich: Würde dasselbe Grundstück für 200 000 € gekauft, fielen Grunderwerbsteuer von 13.000 € an.

Wird das Erbbaurecht später verlängert oder durch Kauf des Grundstücks abgelöst, entsteht Grunderwerbsteuer nur auf die Werterhöhung, z. B. auf den zusätzlichen Kapitalwert bei Verlängerung bzw. auf die Ablösesumme abzüglich bereits besteuerter Beträge.

Sanierungsgebiete und Stadtentwicklung

Für Immobilien in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten gelten in NRW unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen. Diese können je nach Fördergebiet und Sanierungsziel bis zu einem Erlass oder einer Erstattung der Grunderwerbsteuer führen. Gültig ist das jedoch nur bei Nachweis über die geplante Nutzung und Zustimmung der zuständigen Behörde.

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Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich nach Bundesland. Nachfolgend finden sie Beispielberechnungen für den Erwerb einer Immobilie zum Kaufpreis von 300.000 € nach Bundesland.

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Immobilie für 300.000 €
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5% 10.500 €
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Bremen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0% 18.000 €
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen 5,5% 16.500 €
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0% 15.000 €
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5% 19.500 €
Grunderwerbsteuer Thüringen 5,0% 15.000 €
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen bei einem Kaufpreis von 400.000 €?
Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5%. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € fällt somit eine Steuer von 26.000 € an. Diese Berechnung erfolgt durch Multiplikation des Kaufpreises mit dem Steuersatz.
Gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer in NRW zu umgehen?
Ja, in Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Ausnahmen und Strategien, um die Grunderwerbsteuer zu senken oder zu vermeiden. Dazu zählen beispielsweise die Ausweisung von Inventar im Kaufvertrag oder spezielle Regelungen für Übertragungen innerhalb der Familie.
Was passiert, wenn der Kaufpreis unter 2.500 € liegt?
Liegt der Kaufpreis unter 2.500 €, wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Allerdings wird ab 2.501 € der volle Betrag besteuert. Daher ist es wichtig, den Kaufpreis genau zu prüfen.
Welche Nebenkosten sind zusätzlich zur Grunderwerbsteuer in NRW zu beachten?
Neben der Grunderwerbsteuer fallen in NRW auch Notargebühren, Grundbuchkosten und gegebenenfalls Maklerprovisionen an. Diese Nebenkosten können insgesamt bis zu 10% des Kaufpreises ausmachen, daher sollten sie in die Finanzplanung einbezogen werden.
Wie wird die Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten berechnet?
Bei Erbbaurechten wird die Grunderwerbsteuer nicht am Grundstückswert, sondern am Kapitalwert des Erbbauzinses bemessen. Dieser Kapitalwert wird durch Multiplikation des jährlichen Erbbauzinses mit einem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger ermittelt.
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Dr. jur. Stephan Seitz

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