In diesem Artikel
CO2-Abgabe Vermieter: Warum die CO2-Abgabe (umgangssprachlich CO2-Steuer) für Vermieter wichtig ist
Die CO2-Abgabe für Vermieter betrifft alle Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude mit fossilen Brennstoffen (z.B. Erdgas oder Heizöl) beheizen. Seit 2023 greifen neue Regelungen, die den CO2-Anteil des Vermieters bei zu hohen Emissionen spürbar erhöhen. So soll die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern fair gestaltet werden. Dabei wird oft auch der Begriff CO2-Steuer verwendet.
Für Vermieter entsteht dadurch die Frage, wie Sie die CO2-Kosten des Vermieters kontrollieren können. Die Antwort liegt häufig in einer besseren Energieeffizienz des Gebäudes. Wer modernisiert, senkt Emissionen und somit den CO2-Anteil des Vermieters. Prüfen Sie daher, ob Fördergelder (z.B. KfW, BAFA) zur Verfügung stehen, damit sich Sanierungsmaßnahmen schneller rechnen.
Rechtliche Grundlagen: CO2-Kostenaufteilung & CO2-Steuer Mieter
Gesetzliche Regelungen im Überblick
Kern dieses Systems sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG). Für Vermieter ist entscheidend, dass die CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr einseitig zu Lasten der Mietenden erfolgen darf. Stattdessen erfolgt eine CO2 Kostenaufteilung auf Basis der Energieeffizienz des Gebäudes.
Auch die CO2-Steuer des Mieters wird dadurch begrenzt, wenn ein Gebäude sehr gut gedämmt ist oder eine effiziente Heizanlage besitzt. Umgekehrt trägt die Vermieterseite bei einem schlechten energetischen Standard den Großteil der CO2-Kosten.
Stichtag und Nichtwohngebäude
Die CO2 Abgabe 2023 für Mieter und Vermieter greift seit dem 1. Januar 2023 für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude (z.B. reine Bürokomplexe) gilt bis Ende 2025 eine 50:50-Regelung. Danach soll auch in diesem Bereich ein gestuftes Modell eingeführt werden. Haben Sie ein denkmalgeschütztes Objekt, können Sonderregeln greifen, insbesondere wenn bauliche Verbesserungen durch Auflagen kaum möglich sind.
Das 10-Stufen-Modell: CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter
Das 10-Stufen-Modell bietet eine klare CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter und Mietende. Wer viel CO2 emittiert, trägt höhere Lasten. Um den Pro-Quadratmeter-Ausstoß zu ermitteln, wird erst die Menge des Brennstoffs in kWh erfasst, dann mit dem Emissionsfaktor multipliziert und schließlich auf die beheizte Wohnfläche umgelegt.

Das Ergebnis entscheidet, wer welchen Anteil zahlt. So ist die CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei schlechter Energiebilanz deutlich teurer für den Eigentümer. Bei sehr guter Effizienz zahlen Mieter bis zu 100% der CO2-Kosten, da ihr Energieverbrauch relativ gering ist.
CO2-Steuer Aufteilung Tabelle
| Kohlendioxidausstoß (CO2) pro m² und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| bis 12 kg CO2/m²/a | 100% | 0% |
| 12 bis 17 kg CO2/m²/a | 90% | 10% |
| 17 bis 22 kg CO2/m²/a | 80% | 20% |
| 22 bis 27 kg CO2/m²/a | 70% | 30% |
| 27 bis 32 kg CO2/m²/a | 60% | 40% |
| 32 bis 37 kg CO2/m²/a | 50% | 50% |
| 37 bis 42 kg CO2/m²/a | 40% | 60% |
| 42 bis 47 kg CO2/m²/a | 30% | 70% |
| 47 bis 52 kg CO2/m²/a | 20% | 80% |
| ab 52 kg CO2/m²/a | 5% | 95% |
CO2-Abgabe Vermieter Tabelle
| Beheizte Wohnfläche | Energieverbrauch Erdgas in kWh pro Jahr | CO2-Abgabe (brutto) in 2025 | Anteil CO2-Abgabe Mieter | Anteil CO2-Abgabe Vermieter |
|---|---|---|---|---|
| 65qm | 3.000 kWh | 52,31 € | 5,23 € | 47,08 € |
| 65qm | 5.000 kWh | 87,18 € | 17,44 € | 69,74 € |
| 65qm | 7.000 kWh | 122,05 € | 48,82 € | 73,23 € |
| 65qm | 10.000 kWh | 174,36 € | 104,62 € | 69,74 € |
| 65qm | 12.000 kWh | 209,23 € | 167,38 € | 41,85 € |
| 65qm | 15.000 kWh | 261,54 € | 248,46 € | 13,08 € |
CO2-Kosten Vermieter und CO2-Anteil Vermieter: Wer trägt die CO2-Kosten?
Bei einer sehr schlechten Gebäudeeffizienz (z.B. alte Fenster, keine Dämmung, veraltete Heizanlage) steigt der CO2-Anteil des Vermieters schnell auf über 70 bis 95%. So sollen Eigentümer motiviert werden, in eine bessere Bausubstanz zu investieren. Wer hingegen bereits gut saniert hat, lagert den Löwenanteil auf die Mietenden aus, da der Verbrauch (und somit der CO2-Ausstoß) niedrig bleibt.
Die CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter ist also eng mit dem energetischen Zustand verknüpft. Gerade in Zeiten steigender CO2-Preise ist dieser Zusammenhang wirtschaftlich bedeutsam.
- Energiebilanz prüfen: Ein Energieausweis oder Energieberater zeigt Schwachstellen auf.
- CO2-Abgabe Vermieter berechnen: Nutzen Sie die aktuellen Verbrauchsdaten und Emissionsfaktoren, um Ihren Anteil realistisch abzuschätzen.
CO2-Abgabe Nebenkostenabrechnung: So geht’s
Die Angabe der CO2 Abgabe in der Nebenkostenabrechnung ist seit 2023 Pflicht. Vermieterinnen und Vermieter müssen darin klar aufführen, wie sich die Summe der CO2-Kosten ergibt und welcher Anteil auf sie selbst entfällt. Bei einer Zentralheizung sind Sie verpflichtet, Verbrauch, Emissionsfaktor und CO2 Kostenaufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu erläutern.
Bei dezentraler Versorgung (z.B. Gasetagenheizung) bekommt die Mietpartei zunächst die Rechnung des Versorgers. Dann kann sie auf Basis der CO2-Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter den Erstattungsanspruch gegenüber Ihnen als Vermieter geltend machen. Dafür gibt es meist eine Frist von zwölf Monaten.
Hier gibt es alle Details zu CO2-Steuer: Erstattungsanspruch Selbstversorger berechnen!
Erfahren Sie, wie Sie als Mieter mit eigener Heizungsversorgung Ihren CO₂-Ausstoß berechnen und sich vom Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer erstatten lassen können. Dieser Beitrag verrät Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Sonderregelungen (z. B. bei Gasherd und Hybridheizung) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen.
CO2-Abgabe berechnen: Schritt-für-Schritt & CO2-Steuer Vermieter Beispielrechnung
Um die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter transparent und gerecht zu gestalten, basiert die Berechnung auf einem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Dieser Schlüssel berücksichtigt die Energieeffizienz des Gebäudes und die CO2-Emissionen der verwendeten Heizsysteme. Der Anteil der Kosten, den der Vermieter trägt, ist umso höher, je weniger energieeffizient das Gebäude ist. Dies soll einen Anreiz für Vermieter schaffen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren und so den CO2-Ausstoß zu senken.
Mein CO2-Kostenrechner nimmt diese Berechnungen vor und liefert Ihnen eine klare Übersicht über ihre individuellen CO2-Kosten. Sie müssen lediglich Angaben zu ihrer Heizungsart, ihrem Verbrauch und der Größe ihrer Wohnung machen. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die CO2-Preise (die jährlich steigen), um ihnen eine genaue Kostenaufteilung zwischen ihnen und ihrem Vermieter darzulegen.
- Entscheiden Sie sich, ob Sie sich nur allgemein über die Auswirkungen der CO2-Abgabe für ihre Wohnung oder ihr Haus in diesem und in den Folgejahren informieren möchten oder ob Sie als Mieter konkret einen Ausgleich für die CO2-Steuer beim Vermieter geltend machen möchten, um Teile der CO2-Abgabe bei selbstbeschaffter Wärmeenergie vom Vermieter erstattet zu bekommen. In beiden Fällen benötigen Sie Angaben zu ihrem Energieverbrauch, idealerweise in kWh.
- Erfassen Sie im ersten Schritt den Brennstoff, mit dem Sie heizen. Wählen Sie zwischen Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme, Kohle sowie Strom oder Biomasse/Pellets.
- Erfassen Sie im Anschluss ihren Verbrauch. Diesen können Sie entweder direkt in kWh angeben oder in Litern bzw. Kubikmetern. Mein Rechner rechnet ihre Eingaben dann automatisch in kWh um. Die Verbrauchsdaten können Sie der Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder der Rechnung ihres Energielieferanten entnehmen.
- Geben Sie an, wie groß die beheizte Wohnfläche ist. Diese Angaben finden Sie in ihrem Mietvertrag.
Als Ergebnis erhalten Sie das von ihnen pro Jahr ausgestoßene CO2 in Tonnen, die verbrauchten kWh, die entstehenden Mehrkosten für die CO2-Abgabe und die Aufteilung dieser Abgabe zwischen Vermieter und Mieter
CO2-Abgabe Tabelle: CO2-Kosten bei 10.000 kWh Energieverbrauch nach beheizter Wohnfläche
| Beheizte Wohnfläche | Verbrauch Gas in kWh pro Jahr | CO2-Abgabe (brutto) in 2025 | Anteil CO2-Abgabe Mieter | Anteil CO2-Abgabe Vermieter |
|---|---|---|---|---|
| 35qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 6,57 € | 124,90 € |
| 50qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 52,59 € | 78,89 € |
| 65qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 78,89 € | 52,59 € |
| 80qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 92,03 € | 39,44 € |
| 100qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 105,18 € | 26,30 € |
| 130qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 118,33 € | 13,15 € |
| 170qm | 10.000 kWh | 131,48 € | 131,48 € | 0,00 € |
CO2-Emissionen nach Brennstoffarten
Emissionsfaktor für fossile Brennstoffe
Die CO2-Kosten müssen für fossile Energieträger aufgeteilt werden. Dies umfasst die Nutzung von Gas, Flüssiggas, Heizöl sowie Fernwärme. Bei diesen Energieträgern ist eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden erforderlich.
Wird mit Pellets geheizt, entfällt die Kostenaufteilung. Pellets zählen zu den Holzbrennstoffen und fallen nicht unter das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz. Bei der Nutzung von Wärmepumpen greift die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich nicht. Der Strom für Wärmepumpen unterliegt nicht dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Bei Hybridheizungen, die eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Öl- oder Gasheizung darstellen, gilt die CO2-Kostenaufteilung für den Teil, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.
Der Ausstoß von CO2 wird in kg pro kWh gemessen. Je nach Brennstoff ist dieser unterschiedlich hoch. Hier finden Sie Orientierungswerte, der konkrete Wert im Einzelfall kann abweichen und findet sich z. B. in ihrer Heizkostenabrechnung oder Rechnung ihres Energielieferanten. Sie erkennen hieran, dass der Einsatz von unterschiedlichen Brennstoffen unterschiedlich umweltschädlich ist.
CO2-Abgabe Emissionsfaktor Tabelle
| Brennstoffart | Emissionsfaktor: CO2-Emissionen (kg CO2 pro kWh) | CO2-Abgabe (brutto) in 2025 bei 5.000 kWh Verbrauch |
|---|---|---|
| Erdgas | 0,201 | 65,33 € |
| Flüssiggas | 0,239 | 77,68 € |
| Heizöl | 0,266 | 86,45 € |
| Steinkohle | 0,339 | 110,18 € |
| Braunkohle | 0,364 | 118,30 € |
| Benzin | 0,249 | 80,93 € |
| Diesel | 0,263 | 85,48 € |
| Biomasse | Variabel, für die CO2-Abgabe nicht relevant | 0,00 € |
CO2-Preis: Was kostet eine Tonne ausgestoßenes CO2?
Die genauen Kosten für eine Tonne ausgestoßenes CO2 sind für die kommenden Jahre noch nicht endgültig festgelegt. Hier ist der aktuelle Stand (Stand: Januar 2024):
CO2-Preis Tabelle
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne (netto) | CO2-Abgabe (brutto) bei 10.000 kWh Verbrauch Gas |
|---|---|---|
| 2022 | 30 € | 71,71 € |
| 2023 | 30 € | 71,71 € |
| 2024 | 45 € | 104,87 € |
| 2025 | 55 € | 131,48 € |
| 2026 | 55 - 65 € (Preisspanne) | 155,38 € (bei 65 €) |
| 2027 | Freie Preisbildung im Emissionshandel mit Obergrenze von 65 € | 155,38 € (bei 65 €) |
| 2028 | Freie Preisbildung im Emissionshandel | 262,95 € (bei 110 €) |
| 2029 | Freie Preisbildung im Emissionshandel | 358,57 € (bei 150 €) |
| 2030 | Freie Preisbildung im Emissionshandel | 478,09 € (bei 200 €) |
| Mittelfristig | Freie Preisbildung im Emissionshandel | 1.195,24 € (bei 500 €) |
Ab 2027: grundsätzlich freie Preisbildung im Emissionshandel
Freie Preisbildung im Emissionshandel bedeutet, dass sich der Preis für Emissionszertifikate grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage am Markt bildet. Ab 2027 gilt dieses Prinzip erstmals auch für den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II).
Für das Jahr 2027 ist der Übergang jedoch politisch abgesichert, sodass keine vollständig unbegrenzte Preisbildung erfolgt.
- Emissionszertifikate: Es wird eine begrenzte Anzahl an Emissionsrechten ausgegeben, die zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasen berechtigen.
- Begrenztes Angebot: Die Gesamtmenge der Zertifikate ist festgelegt und wird im Zeitverlauf reduziert.
- Handel: Marktteilnehmer kaufen oder verkaufen Zertifikate abhängig von ihrem Emissionsausstoß und von Effizienzmaßnahmen.
- Marktpreisbildung: Der CO₂-Preis bildet sich grundsätzlich frei durch Angebot und Nachfrage. Für 2027 wird der Preisanstieg jedoch durch Übergangs- und Stabilisierungsmechanismen faktisch auf dem Preisniveau von 2026 (bis etwa 65 €/t CO₂) abgesichert.
So erhalten Sie ihren Anteil an den CO2-Kosten vom Vermieter zurück
Sollten Sie in einem Objekt mit einer Zentralheizung wohnen, fällt es in den Verantwortungsbereich Ihres Vermieters, am Ende jedes Abrechnungszyklus die CO2-Emissionen zu berechnen. Basierend auf dieser Berechnung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter einen spezifizierten Prozentsatz der anfallenden CO2-Bezugspreise, wofür er aufkommt, von den CO2-Beiträgen in Ihrer Heizkostenabrechnung abzieht, wie in § 7 Abs. 1 des CO2KostAufG festgelegt.
Für die Festlegung des CO2-Ausstoßes je Quadratmeter werden alle Wohnflächen berücksichtigt, die Ihr Vermieter im entsprechenden Gebäude zur Verfügung stellt. Handelt es sich bei dem Mietobjekt um ein vollständiges Mehrfamilienhaus, basiert die Berechnung des Energieverbrauchs auf der Gesamtfläche des Gebäudes. Gehören dem Vermieter nur einige Einheiten oder eine einzelne Wohnung im Gebäude, fließen lediglich die Flächen dieser spezifischen Wohnungen in die Kalkulation ein (entsprechend § 5 Abs. 1 CO2KostAufG).
In Ihrer Heizkostenabrechnung sind die Methodik der Berechnung, die Einstufung des Gebäudes gemäß der vorgestellten Tabelle und die resultierende Verteilung der CO2-Bezugspreise offenzulegen. Diese Anforderung gilt für alle Rechnungsperioden, die ab dem Jahr 2023 starten. Unterlässt es Ihr Vermieter, diese Informationen bereitzustellen oder seinen Anteil an den CO2-Kosten zu berechnen, haben Sie das Recht, die insgesamt geforderten Heizkosten um pauschal 3 Prozent zu senken. Zusätzlich steht es Ihnen zu, eine Aufschlüsselung der CO2-Bezugspreise durch den Vermieter zu verlangen (nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Hier gibt es alle Details zu CO2-Steuer: Erstattungsanspruch Selbstversorger berechnen!
Erfahren Sie, wie Sie als Mieter mit eigener Heizungsversorgung Ihren CO₂-Ausstoß berechnen und sich vom Vermieter einen Teil der CO₂-Steuer erstatten lassen können. Dieser Beitrag verrät Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Sonderregelungen (z. B. bei Gasherd und Hybridheizung) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen.
Förderprogramme & Modernisierung: CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter senken
Warum sich energetische Sanierung lohnt
Die CO2 Kostenbeteiligung für Vermieter ist direkt an den Emissionsausstoß gekoppelt. Wer umfangreich saniert, etwa durch Dach- oder Fassadendämmung, Fenstertausch oder eine neue Heizungsanlage, verringert den Energiebedarf deutlich. Damit sinkt die Belastung im 10-Stufen-Modell. Zusätzlich profitieren Mieterinnen und Mieter von niedrigeren Heizkosten, was die Vermietbarkeit der Wohnung steigert.
Förderangebote im Überblick
- KfW-Förderung: Kreditanstalt für Wiederaufbau mit zinsgünstigen Darlehen oder Tilgungszuschüssen.
- BAFA-Programme: Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme, energetische Einzelschritte oder Beratung.
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Hier erhalten Sie Unterstützung für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen, um den Energiebedarf zu reduzieren und somit auch die CO2-Steuer zu senken.
Insgesamt rechnet sich eine Modernisierung häufig gleich mehrfach: Die CO2-Kosten für den Vermieter sinken, Mieter haben geringere Nebenkosten und die Immobilie gewinnt an Wert.
Was Leser zu diesem Thema fragen
Wie berechne ich die CO2-Abgabe für mein Mietobjekt?
Sind die CO2-Kosten steuerlich absetzbar?
Gibt es Ausnahmen bei der CO2-Kostenaufteilung für denkmalgeschützte Gebäude?
Wie kann ich meine CO2-Kosten als Mieter zurückfordern?
Wie wirken sich energetische Sanierungen auf die CO2-Kostenbeteiligung aus?
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Folgende Quellen empfehle ich im Kontext CO2-Abgabe Vermieter:
* Ein Stern neben einem Link oder an der Abschnittsüberschrift bedeutet, dass ich vom verlinkten Anbieter möglicherweise eine Vergütung erhalte (Werbung): manchmal, sobald Sie den Link klicken; oft nur dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen; und selten pauschal für die Verlinkung selbst. So finanziere ich diese Webseite. Auf den Preis, den Sie möglicherweise beim verlinkten Anbieter zahlen, wirkt sich dies nicht aus.

Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!