In diesem Artikel
Erbrechner: Gesetzliche Erbfolge einfach berechnen
Der RECHNER.APP Erbrechner ermittelt in Sekunden, wer nach deutschem Recht welchen Anteil am Nachlass erhält. Die Angaben zur Familiensituation genügen — der Rechner berechnet sofort die gesetzliche Erbquote, ohne Registrierung oder Fachkenntnisse.
Was ist ein Erbrechner?
Ein Erbrechner übersetzt die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in praxisnahe Prozentwerte, also die jeweilige Erbquote. Dafür fragt der Rechner Beziehung zum Erblasser, Güterstand sowie vorhandene Abkömmlinge ab und verknüpft die Antworten mit den gesetzlichen Vorgaben zu Ordnungen und Stämmen. Bezeichnungen wie Erbanteil-Rechner oder gesetzliche Erbfolge online berechnen verfolgen dasselbe Ziel – Transparenz im Erbrecht.
Der Erbrechner bildet die Rangfolge der Ordnungen ab und weist aus, wer erbt und wer ausgeschlossen bleibt.
Wann lohnt sich die Nutzung?
Der Rechner hilft, wenn rasch Klarheit über die gesetzliche Erbfolge nötig ist oder Gespräche mit Notar, Steuerberater oder Familie vorbereitet werden. Typische Einsatzfälle:
- Kein Testament: Wer erbt automatisch?
- Patchwork-Familie: Berücksichtigung von Kindern aus früheren Beziehungen.
- Scheidung geplant: Prüfen, ob das gesetzliche Ehegattenrecht bereits entfällt.
- Pflichtteil prüfen: Enterbte Erben kalkulieren ihren Geldanspruch.
So schaffen Sie eine faktenbasierte Grundlage und planen nächste Schritte – vom Testament bis zur Schenkung – gezielt.
Wie geht es in Ihrer Erbengemeinschaft weiter?

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So funktioniert der Erbrechner auf rechner.app
Der Online-Erbrechner auf rechner.app führt Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen und liefert sofort die gesetzliche Erbquote – ohne Anmeldung, kostenlos und anonym.
Damit der Erbanteil exakt berechnet wird, fragt das Tool nur gesetzlich zwingende Daten ab. Jede Frage öffnet sich nacheinander – sichtbar ist immer nur das, was für die jeweilige Konstellation zählt.
- Beziehung zum Erblasser: Ehegatte, Kind, Enkel, Bruder/Schwester, Neffe/Nichte.
- Ehestatus des Erblassers: Verheiratet oder unverheiratet.
- Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
- Lebende Abkömmlinge: Kinder, Enkel oder Urenkel.
- Weitere Abkömmlinge: Anzahl zusätzlicher Kinder oder Cousins, falls der Nutzer selbst Abkömmling ist.

Toni, RECHNER.APP » Assistent, bespricht Ihre Frage mit Ihnen im Dialog — verständlich und auf Ihre Lage bezogen.
Beispiele für typische Erbfälle
Diese fünf Fallkonstellationen zeigen, wie der Erbrechner arbeitet und welche Quoten er ausgibt – als Vergleich für die eigene Situation.
Kurzübersicht:
- Ehepartner ohne Kinder: Ehegatte erbt 100 %
- Alleinerziehend mit Kind: Kind erbt 100 %
- Großeltern ohne Nachkommen: Neffe/Nichte erbt 100 %
- Geschiedener mit Kindern: Kinder erben zu gleichen Teilen
- Ledig mit Geschwistern: Geschwister teilen zu gleichen Teilen
Ehepartner ohne Kinder
Eingaben: Ehegatte – ja, Abkömmlinge – nein.
Ergebnis: Ehefrau erbt 100 %.
Grundlage: § 1931 Abs. 2 BGB – keine Verwandten 1./2. Ordnung und keine Großeltern vorhanden.
Alleinerziehend mit einem Kind
Eingaben: Beziehung: Kind, Ehestatus: unverheiratet.
Ergebnis: Jonas erbt 100 %.
Grundlage: § 1924 Abs. 1 BGB – Kind alleiniger Erbe.
Großeltern ohne direkte Nachkommen
Ergebnis: Paul erbt 100 %.
Grundlage: § 1925 BGB – Paul erbt als Abkömmling eines Geschwisters und zählt damit zu den Verwandten 2. Ordnung.
Geschiedener Ehepartner mit gemeinsamen Kindern
Ergebnis: Jedes Kind erbt 50 %.
Grundlage: § 1933 BGB – Scheidung beseitigt Erbrecht des Ehegatten.
Ledige Person mit Geschwistern
Ergebnis: Brüder erben je 50 %.
Grundlage: § 1925 Abs. 3 BGB – Eltern verstorben, Geschwister rücken nach.
Wie sich die gesetzliche Erbfolge bestimmt
Das Erbrecht ordnet Verwandte in fünf Ordnungen. Lebt ein Verwandter einer niedrigeren (näheren) Ordnung, etwa ein Kind der ersten Ordnung, sind Verwandte der höheren Ordnungen nicht zur Erbfolge berufen (§ 1930 BGB). Wer erbt und wer ausgeschlossen bleibt, ergibt sich daraus unmittelbar.
Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel
Kinder, Enkel und Urenkel erben zuerst. Lebt mindestens ein Kind, gehen Enkel leer aus, bis das Kind verstorben ist. Adoptiv- und nichteheliche Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 1924 BGB).
- Stammprinzip: Jedes Kind bildet einen Stamm; seine Nachkommen teilen später dessen Anteil.
- Ausschluss: Stief- und Pflegekinder erben nur per Testament.
Erben zweiter und dritter Ordnung
Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben Eltern und deren Nachkommen. Erst wenn auch sie fehlen, kommen Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug.
- Eltern: Leben beide, erben sie je 50 %.
- Nachrücken: Verstorbener Elternteil – dessen Anteil geht auf Geschwister über.
- Dritte Ordnung: Großeltern vor Onkeln/Tanten, deren Kinder erst nachrangig.
Rolle des Ehepartners
Der Ehegatte erbt neben den Verwandten (§ 1931 BGB). Seine Quote hängt von Güterstand und miterbenden Verwandten ab. Entscheidend ist, welche Ordnung neben dem Ehegatten noch steht. Die Ehegattenquote wird häufig auf eine einzige feste Zahl verkürzt, obwohl sie sich mit der jeweiligen Ordnung ändert — die Rechnung wird dabei schnell komplizierter als erwartet.
| Güterstand | Verwandte 1. Ordnung? | Erbteil Ehegatte |
|---|---|---|
| Zugewinn (Zugewinngemeinschaft) | Ja | 50 % (¼ gesetzlicher Erbteil + ¼ pauschaler Zugewinnausgleich, § 1371 BGB) |
| Zugewinn | Nein, aber 2. Ordnung (oder Großeltern) | 75 % |
| Gütertrennung | 1 Kind | 50 % |
| Gütertrennung | 2 Kinder | 33 % |
| Gütertrennung | 3 und mehr Kinder | 25 % |
| Gütergemeinschaft | Ja | 25 % des Gesamtnachlasses |
Erbrechner: Meine weiteren Artikel
Erbquoten und Pflichtteilsrecht verstehen
Die Erbquote beschreibt den prozentualen Anteil am Nachlass. Bei testamentarischer Enterbung garantiert der Pflichtteil noch die Hälfte dieser Quote.
So entsteht die gesetzliche Erbquote
Basis ist der reine Nachlass: Vermögenswerte minus Schulden. Der Rechner ermittelt zuerst die Erbordnung, berücksichtigt den Güterstand des Ehepartners und verteilt den Nachlass nach BGB – die gesetzliche Erbquote ergibt sich also aus Verwandtschaftsordnung, Stammprinzip und Güterstand. In der Praxis führt vor allem die Bewertung des Nachlasses zu Streit: Die Quote steht meist schnell fest, doch über den Wert einzelner Posten, etwa einer Immobilie, und über die Schulden gehen die Ansichten der Miterben häufig auseinander.
- Zugewinn: Pauschaler Zugewinnausgleich von einem Viertel für den Ehepartner.
- Gleiche Teile: Gleichrangige Erben teilen den Stammanteil.
- Ordnung: Näher Verwandte erben zuerst.
Pflichtteilsquote – der Mindestanspruch
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Anspruch haben Ehepartner, Abkömmlinge und Eltern; Geschwister nicht. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung (Regelverjährung, §§ 195, 199 BGB).
- Berechnungsgrundlage: Verkehrswerte zum Todeszeitpunkt.
- Schenkungen: Innerhalb von 10 Jahren erhöhen sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
- Geltendmachung: Reiner Geldanspruch – keine Gegenstände.
Erbengemeinschaft und Erbanteile berechnen
Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Quote jedes Miterben steht nach der Eingabe fest, und daraus lässt sich ablesen, wie sich die Nachlasswerte verteilen.

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Von der Quote zum Geldbetrag
Die Gemeinschaft muss Werte bewerten, Schulden abziehen und Vermögensgegenstände aufteilen. Erst wenn jeder Miterbe seinen Anteil erhalten hat, endet die Erbengemeinschaft.
- Bewertung: Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt schätzen.
- Schulden: Begräbniskosten, Kredite, Steuern abziehen.
- Ausgleich: Wer Schulden allein begleicht, erhält Erstattung.
| Position | Wert | Sohn A (50 %) | Sohn B (50 %) |
|---|---|---|---|
| Immobilie | 300.000 | 150.000 | 150.000 |
| Bankguthaben | 40.000 | 20.000 | 20.000 |
| Schulden | -20.000 | -10.000 | -10.000 |
| Gesamt | 320.000 | 160.000 | 160.000 |
Was tun, wenn keine Einigung gelingt?
Ohne Einigung bleibt der Nachlass ungeteilt oder landet in der Teilungsversteigerung – der gerichtlichen Verwertung einer Nachlassimmobilie.
- Teilungsversteigerung: Gerichtliche Veräußerung von Immobilien.
- Auseinandersetzungsklage: Gerichtliche Aufteilung anderer Nachlasswerte.
Was Sie über Ausnahmen und Sonderfälle wissen sollten
Scheidung, Enterbung oder fehlende Verwandte können die Standardregeln der gesetzlichen Erbfolge aushebeln. Wann das gilt und wer dann erbt, lässt sich im Erbrechner nachvollziehen.
Kein Erbrecht trotz Verwandtschaft?
Ein anhängiger Scheidungsantrag mit Zustimmung des Erblassers oder grobes Fehlverhalten kann das gesetzliche Erbrecht vollständig beseitigen.
- Scheidungsantrag zugestimmt: Ehepartner verliert sein Erbrecht (§ 1933 BGB).
- Erbunwürdigkeit: Schwere Vergehen gegen den Erblasser führen zum Ausschluss (§ 2333 BGB).
- Pflichtteilsentziehung: Nur bei besonders schweren Straftaten wirksam.
Was gilt für Lebensgefährten?
Nicht verheiratete Partner erben nur, wenn sie ausdrücklich im Testament bedacht sind.
| Beziehung | Gesetzlicher Anspruch | Handlungsoption |
|---|---|---|
| Nicht verheirateter Partner | 0 % | Testament/Erbvertrag |
| Ehepartner (Zugewinn) | 25–50 % | Gesetzliche Erbfolge |
| Eingetragene Partnerschaft | Wie Ehepartner | Seit 2017 in Ehe überführt |
- Wohnrecht: Lebensgefährte darf die gemeinsame Wohnung 30 Tage weiter nutzen (§ 1969 BGB).
- Bankvollmacht: Ohne Vorsorgevollmacht keine Kontoverfügung.
- Testament: Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament genügt, um den Partner abzusichern.
So deckt der Ratgeber auch Sonderfälle ab und zeigt, wann gezielte Gestaltung nötig ist.
Was Leser zu diesem Thema fragen
Wie kann ich den Erbrechner nutzen, wenn ich nicht sicher bin, welche Angaben ich machen muss?
Was passiert, wenn ich den Erbrechner mit falschen Angaben nutze?
Kann ich den Erbrechner auch nutzen, wenn ich keine direkten Erben bin?
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und testamentarischer Erbfolge?
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Pflichtteil gewahrt bleibt?
Aus der Praxis von Lesern
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