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Online-Rechner Aktualisiert 14.4.2025 3 Min Lesezeit

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: Berechnung

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  • Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6 % des Kaufpreises. Diese Steuer ist eine einmalige Abgabe, die zu den Kaufnebenkosten zählt und bereits bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollte. Ohne die Zahlung dieser Steuer erfolgt keine Eintragung ins Grundbuch, was den Eigentumserwerb verhindert.
  • Die Steuerlast tragen in der Regel die Käufer. Obwohl Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haften, übernimmt praktisch immer der Käufer die Grunderwerbsteuer. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Käufer bei der Immobilienfinanzierung im Blick haben sollten.
  • Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats fällig. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Käufer einen Monat Zeit zur Begleichung, bevor das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung und damit für den rechtlichen Eigentumserwerb.
Icon Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern
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In diesem Artikel
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Was ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern – und wie hoch liegt sie?

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern, oft als Grunderwerbsteuer MV bezeichnet, beträgt aktuell 6 % des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks. Als einmalige Abgabe gehört sie zu den unvermeidbaren Kaufnebenkosten und sollte deshalb von Beginn an im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Ohne Zahlung der Steuer kann das Grundbuchamt Sie nicht als neuen Eigentümer eintragen. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob das nötige Eigenkapital bereitsteht.

Wer trägt die Steuerlast?

Käufer und Verkäufer haften zwar gesamtschuldnerisch, in der Praxis übernimmt fast immer der Käufer die Grunderwerbsteuer.

Fälligkeit & Unbedenklichkeits­bescheinigung

Der Notar meldet den Kauf ans Finanzamt. Ab Zustellung des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit für die Zahlung. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeits­bescheinigung aus – Voraussetzung für die Grundbuch­eintragung.

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  • Unverbindlich anfragen: Für die Anfrage zur Finanzierung nutzen Sie das Antragsformular. Das verpflichtet Sie zu nichts und ist kostenlos.
  • Angebote besprechen: Innerhalb eines Werktages meldet sich Ihr Finanzierungsberater oder -beraterin bei ihnen. Nach der persönlichen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
  • Einfach abschließen: Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie bei der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift.
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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern berechnen: Schritt für Schritt & Beispiel

Formel: Kaufpreis × 6 %. Weisen Sie bewegliche Gegenstände – etwa eine Einbauküche – separat im Kaufvertrag aus, reduziert sich die Bemessungs­grundlage und damit die Steuer.

Angenommen, Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 €. Bei 6 % Grunderwerbsteuer fallen 18.000 € an. Wird Inventar im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 290.000 €; die Steuer beträgt dann 17.400 €.
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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den größten Städten Mecklenburg-Vorpommerns?

Der landesweit einheitliche Steuersatz liegt bei 6 % – in Rostock ebenso wie in Schwerin.

Stadt in Mecklenburg-Vorpommern Grunderwerbsteuersatz Grunderwerbsteuer bei 300.000 € Kaufpreis
Rostock6,0 %18.000 €
Schwerin6,0 %18.000 €
Neubrandenburg6,0 %18.000 €
Stralsund6,0 %18.000 €
Greifswald6,0 %18.000 €
Wismar6,0 %18.000 €
Güstrow6,0 %18.000 €
Ribnitz‑Damgarten6,0 %18.000 €
Waren (Müritz)6,0 %18.000 €
Barth6,0 %18.000 €
Ludwigslust6,0 %18.000 €
Neustrelitz6,0 %18.000 €
Anklam6,0 %18.000 €
Parchim6,0 %18.000 €
Bad Doberan6,0 %18.000 €
Ueckermünde6,0 %18.000 €
Demmin6,0 %18.000 €
Wolgast6,0 %18.000 €
Teterow6,0 %18.000 €
Malchow6,0 %18.000 €
Loitz6,0 %18.000 €

Warum sind die Beträge überall gleich hoch?

Der Grunderwerbsteuer‑Satz ist in ganz Mecklenburg-Vorpommern identisch. Kommunale Zuschläge gibt es nicht.

Beeinflussen regionale Preisunterschiede meine Steuerlast?

Ja. Da die Steuer prozentual berechnet wird, führen höhere Immobilienpreise in Rostock oder an der Ostseeküste zu absolut höheren Steuerbeträgen, obwohl der Satz gleich bleibt.

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Nebenkosten neben der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

  • Notargebühren: In Mecklenburg-Vorpommern, wie auch im Rest von Deutschland, ist die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags für Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag klar formuliert ist und dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten vollumfänglich verstehen. In der Regel trägt der Käufer diese Kosten, die meist zwischen 1,0% und 1,5% des gesamten Kaufpreises liegen. Diese Gebühren decken sowohl die Beurkundung des Vertrags als auch andere notarielle Dienstleistungen ab, wie zum Beispiel die Einholung eines Grundbuchauszugs.
  • Grundbuchkosten: Nach der notariellen Beurkundung ist die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ein weiterer erforderlicher und kostenpflichtiger Schritt. Die Kosten für die Grundbucheintragung setzen sich aus den Gebühren für die Eintragung und die Verwaltung des Grundbuchblatts zusammen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 0,5% bis 1,0% des Immobilienkaufpreises und werden üblicherweise zusammen mit den Notargebühren beglichen.
  • Maklerprovision: Falls der Immobilienkauf über einen Makler abgewickelt wird, fallen in der Regel auch Maklergebühren an. Diese sind nicht gesetzlich festgelegt und können variieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer die gesamten Kosten trägt. Die Maklerprovision liegt normalerweise zwischen 3% und 7% des Kaufpreises der Immobilie und sollte im Kaufvertrag ausdrücklich vermerkt sein.

Nutzen Sie für eine präzise Aufstellung gern meinen Rechner für Immobilienerwerbskosten.

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Steuervergünstigungen und Sanierungs­vorteile in Mecklenburg‑Vorpommern

Käufer, die eine Immobilie modernisieren oder Werte erhalten möchten, können in MV von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Relevant sind vor allem Sanierungsgebiete, Denkmalschutz sowie – in Einzelfällen – land‑ und forstwirtschaftliche Flächen.

Sanierungsgebiete & erhöhte Abschreibungen (§ 7h EStG)

Liegt das Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, lassen sich 100 % der begünstigten Modernisierungs‑ und Instandsetzungs­kosten absetzen: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre je 7 %. Auch anteilige Erwerbs­nebenkosten – etwa Grunderwerbsteuer – können einfließen.

Erfragen Sie beim Bauamt das Datum der Sanierungsgebiet‑Festlegung. Maßnahmen davor sind nicht begünstigt.
Kaufpreis 250.000 €, davon 120.000 € Sanierungskosten: In den ersten acht Jahren können Sie je 10.800 € (9 %) steuerlich geltend machen, danach viermal 8.400 € (7 %).

Sonderfall: Erwerb land‑ und forstwirtschaftlicher Flächen

Verkaufspreise unter 2.500 € bleiben grunderwerbsteuerfrei. Berufliche Landwirte können zudem Landes­förderungen nutzen.

Lassen Sie sich von der Landwirtschaftskammer oder Ihrem Steuerberater alle Programme erläutern.
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Ausnahmen & Wege, die Grunderwerbsteuer in MV zu reduzieren

  • Übertragungen zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie bleiben steuerfrei. Gleiches gilt bei Erbschaft oder Schenkung – hier greift ggf. die Erbschafts‑ oder Schenkungssteuer.
  • Der Kaufpreis muss über 2.500 € liegen, damit überhaupt Grunderwerbsteuer anfällt; diese Freigrenze spielt aber praktisch nur bei Garten‑ oder Garagenkäufen eine Rolle.
  • Inventar im Kaufvertrag gesondert ausweisen: Weisen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag eine Einbauküche für 12.000 € separat aus, sinkt bei einem Kaufpreis von 350.000 € die Bemessungsgrundlage auf 338.000 €. Die Steuerersparnis beträgt 720 €.
  • Wer zuerst nur das Grundstück erwirbt und den Bauvertrag erst nach einigen Monaten separat abschließt, zahlt die Steuer nur auf den Grundstückspreis – wichtig ist ein nachweislich unabhängiger Bauvertrag.
  • Große Investoren nutzen sogenannte Share‑Deals (Kauf von Gesellschaftsanteilen) – für private Käufer ist das in der Regel keine praktikable Option.
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Vergleich: Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Mit 6 % liegt Mecklenburg-Vorpommern im oberen Mittelfeld. Bayern erhebt 3,5 %, mehrere Länder fordern 6,5 %.

Infografik Steuersätze Grunderwerbsteuer

Bundesland Steuersatz Steuer bei 300.000 €
Baden‑Württemberg5,0 %15.000 €
Bayern3,5 %10.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Nordrhein‑Westfalen6,5 %19.500 €
Rheinland‑Pfalz5,0 %15.000 €
Saarland6,5 %19.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Sachsen‑Anhalt5,0 %15.000 €
Schleswig‑Holstein6,5 %19.500 €
Thüringen5,0 %15.000 €
FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Beispielsweise können bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden, wodurch sich die Bemessungsgrundlage verringert. Zudem sind Übertragungen zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie steuerfrei. Auch der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen unter 2.500 € bleibt grunderwerbsteuerfrei.
Welche Nebenkosten kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern auf mich zu?
Neben der Grunderwerbsteuer müssen Sie auch Notargebühren, Grundbuchkosten und eventuell Maklerprovisionen einkalkulieren. Die Notargebühren liegen in der Regel zwischen 1,0% und 1,5% des Kaufpreises, während die Grundbuchkosten etwa 0,5% bis 1,0% betragen. Die Maklerprovision kann zwischen 3% und 7% des Kaufpreises variieren.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern?
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer einheitlich 6%. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt dieser Satz im oberen Mittelfeld. Bayern erhebt nur 3,5%, während andere Bundesländer bis zu 6,5% verlangen. Es lohnt sich, die Steuersätze der verschiedenen Bundesländer zu vergleichen, um die beste Entscheidung zu treffen.
Gibt es spezielle Steuervergünstigungen für Käufer in Mecklenburg-Vorpommern?
Ja, Käufer, die Immobilien modernisieren oder erhalten möchten, können von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, insbesondere in festgelegten Sanierungsgebieten. Hier können bis zu 100% der begünstigten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich beim Bauamt über die jeweiligen Sanierungsgebiete zu informieren.
Wie berechne ich die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern genau?
Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wird einfach berechnet, indem der Kaufpreis mit 6% multipliziert wird. Wenn bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, reduziert sich die Bemessungsgrundlage, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Nutzen Sie auch Online-Rechner, um eine präzise Berechnung durchzuführen.
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Quellen & weiterführende Literatur

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Recherchiert & veröffentlicht von
Foto Dr. jur. Stephan Seitz, Jurist

Dr. jur. Stephan Seitz

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