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Online-Rechner Aktualisiert 18.09.2026 5 Min Lesezeit

Verzugszinsrechner: Online Zinsen berechnen

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  • Gesetzliche Verzugszinsen setzen sich aus dem Basiszinssatz und einem Aufschlag zusammen. Bei Verbrauchern beträgt der Aufschlag 5 Prozentpunkte, während er bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte beträgt. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Berechnung der Verzugszinsen.
  • Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst. Änderungen des Basiszinssatzes haben direkte Auswirkungen auf die Höhe der Verzugszinsen. Dies bedeutet, dass die Zinsen regelmäßig überprüft werden müssen, um die aktuellen Werte zu ermitteln.
  • Ein Online-Rechner erleichtert die Berechnung von Verzugszinsen erheblich. Mit dem Verzugszinsrechner von RECHNER.APP können Sie die Zinsen schnell und präzise berechnen, ohne manuelle Rechenfehler zu riskieren. Das Tool nutzt stets den aktuellen Basiszinssatz und vereinfacht die Berechnung von Teilperioden.
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In diesem Artikel
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Verzugszinsen berechnen: Was, warum, wie?

Verzugszinsen sind eine gesetzlich geregelte Entschädigung für verspätete Zahlungen. Sie entstehen automatisch bei Zahlungsverzug und werden pro Kalendertag auf den offenen Betrag angerechnet. Mit dem RECHNER.APP Verzugszinsrechner lassen sich diese Zinsen in Sekunden ermitteln – rechtssicher, tagesgenau und ohne manuelle Berechnung.

Was sind Verzugszinsen und wann fallen sie an?

Verzugszinsen sind gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zinsen, die ein Schuldner dem Gläubiger schuldet, sobald er eine Geldforderung nicht fristgerecht begleicht. Der Verzug beginnt entweder mit Ablauf eines festgelegten Zahlungsziels oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern nur, wenn dies klar im Vertrag oder auf der Rechnung vermerkt ist (§ 286 Abs. 3 BGB).

Ab Verzugseintritt berechnet sich der Zinsbetrag taggenau – und zwar inklusive Wochenenden, Feiertagen und Schaltjahren. Der maßgebliche Zinssatz richtet sich entweder nach § 288 BGB oder nach der vertraglichen Vereinbarung.

  • Zahlungsziel überschritten: Verzug ab dem Folgetag.
  • Keine Frist angegeben: Verzug nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung.
  • Mahnung erhalten: Verzug ab Zustellung, unabhängig vom Rechnungsdatum.
Verzugszinsen fallen automatisch an – eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn das Zahlungsziel überschritten wurde.

Um den Verzugszeitraum exakt zu erfassen, zählt der RECHNER.APP Verzugszinsrechner die Tage automatisch – inklusive Kalenderlogik und Feiertagen.

Warum sollte man Verzugszinsen berechnen?

Wer nicht pünktlich zahlt, bringt den Gläubiger in Vorleistung. Verzugszinsen schaffen einen finanziellen Ausgleich für diesen Nachteil – und erhöhen zugleich den Druck zur Zahlung. Sie wirken als Anreiz, Rechnungen fristgerecht zu begleichen, und sichern den Zinsverlust des Gläubigers ab.

Außerdem verschaffen Verzugszinsen klare Verhältnisse im Streitfall. Wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, gehört die exakte Zinsforderung mit in den Antrag. Gleiches gilt für professionelle Mahnschreiben, bei denen taggenaue Berechnung und rechtlich korrekte Zinssätze den Unterschied machen.

Herbert
Mit Herbert weiterdenken
Verzugszinsen berechnen

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  • Schadenersatz: Zinsen gleichen den Zinsverlust des Gläubigers aus.
  • Druckmittel: Jeder Verzugstag erhöht die Gesamtkosten für den Schuldner.
  • Rechtssicherheit: Zinsen sind einklagbar – mit Zinsformel und Verzugstagen belegbar.
1 000 € Forderung, 50 Tage Verzug, Unternehmer → Verzugszins 10,52 % p.a. ≈ 14,41 € Anspruch.
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Verzugszinsen berechnen: Formel, Schritte, Beispiel

Verzugszinsen berechnen sich nach einer klaren Formel: Forderungsbetrag × Jahreszinssatz × Verzugstage / 365. Der RECHNER.APP Verzugszinsrechner übernimmt diese Aufgabe automatisch – inklusive Basiszins, Tageszählung und Rundung.

Verzugszinsen berechnen: Formel und Einflussfaktoren

Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt nach einer festen Formel. Sie berücksichtigt den offenen Betrag, den effektiven Jahreszinssatz (z. B. 6,52 % oder 10,52 %) und die Zahl der Verzugstage. So lässt sich der Zinsverlust des Gläubigers taggenau ermitteln.

Der gesetzliche Zinssatz ergibt sich aus dem aktuellen Basiszinssatz der Bundesbank zuzüglich 5 oder 9 Prozentpunkten – je nach Geschäftspartner. Alternativ kann im Vertrag ein fester Zinssatz oder ein dynamischer Aufschlag vereinbart sein.

FaktorBedeutung
ForderungsbetragDer offene Rechnungswert in Euro
JahreszinssatzBasiszinssatz + gesetzlicher/vertraglicher Aufschlag
VerzugstageZählt vom ersten Tag des Verzugs bis zum Zahlungstag
Teiler 365Teilt den Jahreszins auf Kalendertage auf
Wechselt der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, muss der Zinsbetrag pro Teilperiode separat berechnet werden. Der RECHNER.APP Verzugszinsrechner erledigt diesen Split automatisch – auch bei langen Verzügen mit mehreren Zinsperioden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung

Wer Verzugszinsen manuell berechnen möchte, folgt am besten diesen vier Schritten. Dabei ist Präzision wichtig, denn Gerichte verlangen klare Zinsnachweise – gerade bei längerem Zahlungsverzug.

  • Basiszinssatz bestimmen: aktuellen Wert auf der Website der Bundesbank oder direkt im Rechner prüfen.
  • Zinssatz berechnen: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) oder + 9 Prozentpunkte (B2B).
  • Verzugstage ermitteln: Beginn ab Fälligkeit oder Mahnung bis zum Zahlungseingang.
  • Formel anwenden: Betrag × Zinssatz × Tage / 365 = Verzugszins.
1 200 € Forderung, 60 Tage Verzug, Unternehmer, Basiszins 1,52 % → Zinssatz 10,52 % → 20,75 € Verzugszins.

Mit dem RECHNER.APP Verzugszinsrechner entfällt diese manuelle Berechnung. Das Tool übernimmt Tageszählung, Splittung und Rundung – tagesaktuell und korrekt.

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Gesetzliche Verzugszinsen nach BGB

Gesetzliche Verzugszinsen entstehen, wenn keine abweichende Vereinbarung im Vertrag steht. Sie setzen sich aus dem jeweils aktuellen Basiszinssatz und einem festen Aufschlag zusammen – geregelt in § 288 BGB. Der RECHNER.APP Verzugszinsrechner berücksichtigt diesen automatisch für den gewünschten Zeitraum.

§ 288 BGB – Aufschläge und Kategorien

§ 288 BGB unterscheidet zwei Verzugszinssätze: Bei Verbrauchern beträgt der Aufschlag auf den Basiszins 5 Prozentpunkte. Bei rein unternehmerischen Geschäften sind es 9 Prozentpunkte. Entscheidend ist, ob mindestens eine Vertragspartei Verbraucher ist.

Wurde im Vertrag kein anderer Zinssatz vereinbart, gelten diese gesetzlichen Werte. Sie ändern sich mit jeder Anpassung des Basiszinssatzes durch die Bundesbank, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres.

VertragsartAufschlag auf BasiszinsEffektiver Zinssatz (01.07.2026)
Verbraucher (§ 288 I BGB)+ 5 Prozentpunkte6,52 % p.a.
Unternehmer (§ 288 II BGB)+ 9 Prozentpunkte10,52 % p.a.
Vertraglich: + 8 ProzentpunkteIndividuell vereinbart9,52 % p.a.
Fixer ZinssatzVertraglich festgelegtz. B. 6 % p.a.
Der erhöhte Zinssatz von 9 Prozentpunkten gilt nur, wenn beide Parteien Unternehmer sind – ein Verbraucher im Vertrag genügt für die mildere Regelung.

Basiszinssatz: Bedeutung und historische Werte

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Er dient als Referenzgröße für zahlreiche gesetzliche Zinsberechnungen – unter anderem für Verzugszinsen. Bei einem Zinssatz von 1,52 % (Stand: 01.07.2026) ergibt sich ein Verzugszins von 6,52 % oder 10,52 % – je nach Beteiligung von Verbrauchern.

Die folgende Tabelle zeigt, wie stark sich der Basiszinssatz in kurzer Zeit verändert hat – mit spürbaren Auswirkungen auf den Verzugszins:

Gültig abBasiszinssatz
01.07.20261,52 %
01.01.20261,27 %
01.07.20251,27 %
01.01.20252,27 %
01.07.20243,37 %
01.01.20243,62 %
01.07.20233,12 %
01.01.20231,62 %
01.07.2022-0,88 %
2022: Basiszins –0,88 % → Verbraucher-Verzugszins = 4,12 %, Unternehmer = 8,12 %

Bei Verzügen, die über zwei Halbjahre laufen, ist eine zeitanteilige Aufsplittung nötig. Der RECHNER.APP Verzugszinsrechner berücksichtigt diese Wechsel automatisch und liefert die exakte Summe für den gesamten Zeitraum.

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Vertraglich vereinbarte Verzugszinsen

Verzugszinsen müssen nicht zwingend den gesetzlichen Vorgaben folgen. Häufig enthalten Verträge eigene Zinsklauseln – zum Beispiel „8 % über Basiszinssatz“ oder einen festen Zinssatz wie 6 % p.a. Solche Vereinbarungen haben Vorrang vor § 288 BGB, solange sie nicht sittenwidrig sind. Der Verzugszinsrechner berücksichtigt beide Varianten.

Dynamisch: Aufschlag über Basiszinssatz

Bei dynamischen Zinsklauseln wird der Verzugszinssatz halbjährlich an den jeweils geltenden Basiszinssatz angepasst. Die Formel lautet: Basiszinssatz + X Prozentpunkte – etwa 8 Prozentpunkte. Diese Variante ist flexibel und orientiert sich an der Marktentwicklung.

Je nach Zinsniveau kann sich der Effektivzinssatz also regelmäßig ändern. Wichtig ist: Der Zins gilt rückwirkend je nach Gültigkeitszeitraum des Basiszinssatzes. Bei längeren Verzugsphasen werden die Teilperioden einzeln gerechnet.

20 000 € B2B-Forderung, 8 Prozentpunkte Aufschlag, Basiszins 1,52 % → 9,52 % Verzugszins = 5,22 € pro Verzugstag.

Mit dem dynamischen Modus im Verzugszinsrechner lässt sich diese Berechnungslogik direkt anwenden – ganz ohne manuelles Splitting.

Statisch: Fixer Prozentsatz im Vertrag

Statische Zinsvereinbarungen legen einen unveränderlichen Zinssatz fest – etwa 6 % p.a. Solche Werte gelten unabhängig vom aktuellen Basiszins. Der Vorteil liegt in der Berechenbarkeit, der Nachteil in der möglichen Abweichung vom Marktniveau.

Gerade in langfristigen Verträgen oder AGB sind solche Fixzinsen weit verbreitet. Der Nachweis einer zulässigen Vereinbarung ist dabei wichtig: Die Klausel muss klar formuliert und rechtskonform sein. Besonders bei Verbrauchern prüfen Gerichte die Angemessenheit sehr genau.

Bei statischen Zinsen bleibt der Betrag konstant – auch wenn der Basiszinssatz steigt oder fällt. Ob das günstiger ist, zeigt der Vergleich mit dem gesetzlichen Zinssatz.

Im Verzugszinsrechner genügen die Auswahl des Modus „Statischer Zinssatz“ und die Eingabe des vereinbarten Werts – der Zins wird dann unabhängig vom Basiszinssatz ermittelt.

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Verzugspauschale und Sonderfälle

Zusätzlich zu den Verzugszinsen kann bei reinen B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 Euro verlangt werden – unabhängig von der Zinshöhe oder Verzugslänge. Der Verzugszinsrechner berücksichtigt diese Faktoren automatisch.

40-€-Verzugspauschale (§ 288 V BGB)

Bei Zahlungsverzug unter Unternehmern steht dem Gläubiger nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro zu – zusätzlich zu den Verzugszinsen. Diese soll Mahnkosten abdecken und fällt einmalig pro Verzug an. Eine Verrechnung mit den Zinsen ist nicht zulässig.

Die Regelung geht auf die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU) zurück und gilt ausschließlich für Geschäftsvorgänge ohne Verbraucherbeteiligung. Sie ist unabhängig vom Rechnungsbetrag oder der Verzugsdauer.

KomponenteEigenschaft
VerzugszinsenWachsen pro Kalendertag
VerzugspauschaleEinmalig 40 € (nur B2B)
ForderungsbezugBezieht sich auf dieselbe Rechnung
Rechtsgrundlage§ 288 V BGB
Die Verzugspauschale wird zusätzlich zu den Verzugszinsen geschuldet – sie darf nicht verrechnet oder abgezogen werden.

Im Verzugszinsrechner lässt sich die 40-€-Pauschale bei Bedarf zur Gesamtsumme hinzurechnen.

Zinsmethoden und weitere Besonderheiten

Die Berechnungsmethode spielt eine Rolle: Standard ist die 365-Tage-Methode (bürgerliche Methode, im Rechner „act365“). In älteren Verträgen kann jedoch auch die 360-Tage-Methode (kaufmännische Methode, „act360“) festgelegt sein. Daneben gibt es die Act/Act-Methode („actact“) – eine taggenaue Zählung mit der tatsächlichen Jahreslänge, bei der im Schaltjahr 366 statt 365 Tage als Basis dienen. Eine vierte Variante ist die 30/360-Methode: Sie rechnet mit standardisierten 30-Tage-Monaten und einem 360-Tage-Jahr, stammt aus dem internationalen Anleihe- und Kreditgeschäft und kommt in Verzugszinsklauseln seltener vor.

  • Zinsmethoden: Vertrag regelt 365-, 360-, Act/Act- oder 30/360-Basis – alle vier Varianten sind rechtlich zulässig, sofern vereinbart.
  • Schaltjahre: Bleiben bei der 365-, 360- und 30/360-Methode ohne Einfluss (Jahresbasis konstant 365 bzw. 360 Tage), bei Act/Act erhöhen sie die Jahresbasis auf 366 Tage.
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Der Verzugszinsrechner im Überblick

Mit dem Verzugszinsrechner lassen sich Verzugszinsen schnell und tagesgenau ermitteln – ohne Taschenrechner oder juristische Vorkenntnisse. Basiszinssatz-Änderungen, Teilperioden und Rundungen fließen automatisch ein.

So funktioniert der Verzugszinsrechner

Der Rechner benötigt nur drei Angaben: Forderungsbetrag, Verzugsbeginn und Stichtag. Danach folgt die Auswahl, ob ein gesetzlicher oder ein vertraglich vereinbarter Zinssatz gelten soll. Mit dem Klick auf „Berechnen“ ermittelt das Tool den Zinsbetrag pro Tag, die Gesamtsumme und – falls aktiviert – die 40-€-Verzugspauschale.

  • Eingaben: Betrag, Startdatum, Enddatum, Zinsmodus (gesetzlich / individuell).
  • Berechnung: Automatische Splittung bei Basiszinswechsel, Rundung auf zwei Nachkommastellen.
  • Ausgabe: Verzugszins, Verzugstage, Gesamtforderung inkl. Pauschale.
5 000 € Forderung, Verzug vom 01.02. bis 31.03.2025, Unternehmer → 92,60 € Zinsen, Gesamt: 5 092,60 €.

Jede Eingabe führt zu einem rechtlich nachvollziehbaren Ergebnis, das sich bei Mahnungen oder gerichtlichen Verfahren direkt verwenden lässt.

Welche Vorteile bringt die Online-Berechnung?

Der Online-Rechner spart Zeit und senkt Fehlerquellen. Er kennt alle gesetzlichen Vorgaben, rechnet taggenau und liefert klare, gerundete Ergebnisse. Im privaten Bereich wie im Forderungsmanagement liegen die korrekten Zahlen damit sofort vor.

  • Schnell: Zinsberechnung in Sekunden, ohne Formelkenntnis.
  • Fehlerfrei: Alle Splits, Rundungen und Basiszinswerte hinterlegt.
  • Aktuell: Halbjährlich aktualisierte Daten der Bundesbank.
  • Kostenlos: Direkt im Browser nutzbar – keine Anmeldung nötig.
Der Verzugszinsrechner erkennt Basiszins-Wechsel automatisch – ideal für Zeiträume über 1. Januar oder 1. Juli hinaus.

Für das Ergebnis entscheidend bleibt die Auswahl des Zinsmodus: Zwischen dem Verbrauchersatz von 5 und den 9 Prozentpunkten für Entgeltforderungen unter Unternehmern liegen 4 Prozentpunkte, die sich bei größeren Beträgen und mehreren Monaten Verzug deutlich bemerkbar machen. Ein falsch gesetzter Modus verzerrt die Summe daher nicht nur geringfügig, sondern macht die Zinsforderung in einem Mahnschreiben angreifbar.

FAQ · Häufige Fragen

Was Leser zu diesem Thema fragen

Wie berechne ich Verzugszinsen für einen längeren Zeitraum?
Für längere Verzugszeiträume ist es wichtig, den Basiszinssatz zu berücksichtigen, da dieser halbjährlich wechselt. Teilen Sie die Berechnung in Teilperioden auf, um präzise Ergebnisse zu erhalten. Nutzen Sie den RECHNER.APP Verzugszinsrechner, der diese Teilperioden automatisch berücksichtigt und Ihnen die exakten Zinsen anzeigt.
Was passiert, wenn kein Verzugszinssatz im Vertrag festgelegt ist?
Fehlt eine Zinsklausel im Vertrag, gelten automatisch die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte für Geschäfte zwischen Unternehmern. Überprüfen Sie immer Ihre Verträge, um sicherzustellen, dass Sie den korrekten Zinssatz anwenden.
Wie oft ändert sich der Basiszinssatz und wo finde ich die aktuellen Werte?
Der Basiszinssatz wird halbjährlich, am 1. Januar und 1. Juli, von der Deutschen Bundesbank aktualisiert. Aktuelle Werte finden Sie auf der Website der Bundesbank oder direkt im RECHNER.APP Verzugszinsrechner, der stets die neuesten Daten verwendet.
Kann ich einen festen Verzugszinssatz im Vertrag vereinbaren?
Ja, im Vertrag können Sie einen festen Verzugszinssatz vereinbaren. Dieser muss jedoch transparent und für beide Parteien nachvollziehbar sein. Achten Sie darauf, dass der vereinbarte Zinssatz nicht sittenwidrig hoch ist, da dies die Gültigkeit der Klausel beeinträchtigen kann.
Wie funktioniert der Verzugszinsrechner genau?
Der Verzugszinsrechner erfordert lediglich die Eingabe des Forderungsbetrags, der Verzugstage und des Verzugszinssatzes. Er berechnet automatisch den fälligen Zinsbetrag und berücksichtigt dabei den jeweils aktuellen Basiszinssatz. Dies geschieht schnell und fehlerfrei, sodass Sie sofort das Ergebnis erhalten.
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Dr. jur. Stephan Seitz

Jurist · Gründer RECHNER.APP

Mein Name ist Dr. Stephan Seitz und ich betreibe RECHNER.APP, eine Plattform mit kostenfreien Online-Rechnern zu juristischen, steuerrechtlichen, immobilien- und finanznahen Themen. Ziel: praxistaugliche Berechnungen, die Sie ohne Anmeldung direkt im Browser nutzen können — und die sich von Anwälten, Steuerberatern, Immobilien- und Finanzprofis kostenfrei in die eigene Webseite einbinden lassen.