In diesem Artikel
Eingabehilfen zur Berechnung des Erstattungsanspruchs der CO2-Abgabe für Selbstversorger
- Allgemeine Berechnung oder Ermittlung der konkreten Kostenerstattung des Vermieters an den Mieter bei Selbstversorgung: Bitte geben Sie an, dass Sie eine konkrete Kostenerstattung des Vermieters berechnen wollen.
- Abrechnungszeitraum: Wenn Sie eine konkrete Kostenerstattung Ihres Vermieters ermitteln wollen, geben Sie bitte den Abrechnungszeitraum an, für welchen Sie diese berechnen wollen. Der Rechner teilt diesen Abrechnungszeitraum automatisch nach Kalenderjahren auf um eine Zuordnung zum jeweiligen CO2-Preis sicherzustellen.
- Wie beheizen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus? Bitte geben Sie die Art Ihres genutzten Brennstoffs an. Diesen finden Sie in Ihrer Heizkostenabrechnung.
- Wie viel Energie verbrauchen Sie zur Wärmeerzeugung? Bitte geben Sie Ihren Verbrauch für Heizung und Warmwasser an, der zum angegebenen Abrechnungszeitraum passt. Die kalenderjährliche Umrechnung erfolgt durch den CO2-Rechner eigenständig. Haben Sie Heizöl oder Flüssiggas eingekauft, so geben Sie bitte nicht den Verbrauch an, sondern die seit der letzten Befüllung eingekaufte Menge.
- Wie groß ist Ihre Wohnung? Die beheizte Wohnfläche Ihrer Wohnung in Quadratmeter entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag.
Beispiele für die Berechnung des Erstattungsanspruchs der CO2-Steuer für Selbstversorger
Beispiel: 120qm Wohnung beheizt mit Heizöl
Sie heizen mit Heizöl und benötigen 20.000 kWh für das Gesamtjahr 2025, so stoßen Sie pro Jahr 5,33 Tonnen CO2 für Ihre 120qm große Wohnung aus. Der Vermieter trägt in dem Fall 70% der CO2-Abgabe, der Mieter 30%. Von der Mehrbelastung in Höhe von 348,72 Euro trägt der Vermieter 244,10 Euro inkl. MwSt., der Mieter trägt 104,62 Euro inkl. MwSt.
Beispiel: 55qm Wohnung beheizt mit Erdgas
Sie heizen mit Erdgas und benötigen 7.500 kWh für das Gesamtjahr 2025. Dann stoßen Sie für Ihre 55qm große Wohnung 1,51 Tonnen CO2 aus. Ihr Vermieter trägt 40% der CO2-Abgabe, Sie tragen 60%. Das bedeutet im Jahr 2025 eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von 98,61 Euro. Hiervon trägt der Vermieter 39,44 Euro inkl. MwSt., der Mieter trägt 59,16 Euro inkl. MwSt.

Was ist die CO2-Steuer und warum wurde sie eingeführt
Die CO2-Steuer wurde 2021 in Deutschland eingeführt. Sie soll zum Klimaschutz beitragen, indem sie klimaschädliche Brennstoffe teurer macht. Das soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch dieser zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen. Sie wird zum Beispiel auf Erdgas, Heizöl, Benzin, Kohle und Diesel erhoben und steigt jährlich an. Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) steigt der CO2-Preis im Jahr 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. 2025 folgt ein weiterer Anstieg auf 55 Euro pro Tonne. Die Einnahmen daraus fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Steuerfrei ist das Heizen mit Holzpellets, Hackschnitzeln, Holzkohle oder Torf. Die Nutzung einer Wärmepumpe ist ebenfalls steuerfrei.

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Die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter ist auf den ersten Blick kompliziert. Mit etwas Hintergrundverständnis und dem richtigen Tool ist die Herausforderung aber schnell gemeistert!
Auswirkungen der CO2-Steuer auf Mieter
Der Mieter trägt je nach energetischem Zustand des Gebäudes zwischen 5% und 100% der CO2-Kosten. Maßgeblich ist seit dem 01.01.2023 der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Befindet sich das Gebäude in einem schlechten energetischen Zustand (CO2-Ausstoß von mehr als 52kg pro qm Wohnfläche pro Jahr), muss der Mieter nur einen Anteil von 5% und der Vermieter 95% der CO2-Abgabe tragen. Befindet es sich in einem energetisch guten Zustand und beträgt der Ausstoß weniger als 12kg pro qm Wohnfläche pro Jahr, zahlt der Mieter die Kosten allein.

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Auswirkungen der CO2-Steuer auf Vermieter
Für die Vermieter soll die Kostenaufteilung je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Modernisierungsanreiz schaffen: Je schlechter der energetische Zustand, desto höher fällt der Vermieteranteil aus. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, den ein gesetzliches Stufenmodell in Klassen einteilt. Wer auf eine energetische Sanierung verzichtet, trägt den Großteil der Kosten selbst; ein bereits modernisiertes Gebäude verschiebt die Last schrittweise zurück auf die Mietseite.
| CO2-Ausstoß (kg/qm/Jahr) | Vermieter-Anteil | Mieter-Anteil |
|---|---|---|
| mehr als 52 kg | 95% | 5% |
| 32 bis 37 kg | 50% | 50% |
| weniger als 12 kg | 0% | 100% |
Definition von Selbstversorgern im Kontext CO2-Abgabe
Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, haben gegenüber ihrem Vermieter einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Kohlendioxidkosten, beginnend mit der Abrechnungsperiode 2023. Selbstversorger stehen mit ihrem Versorger in einem direkten Abrechnungsverhältnis.
Das gilt insbesondere für:
- Nutzer einer Gasetagenheizung, die direkt mit einem Gasversorger einen Liefervertrag abgeschlossen haben,
- für das Heizen mit Heizöl, wenn der Mieter zum Beispiel in einem Einfamilienhaus den Öltank auf eigene Rechnung befüllt oder
- Mieter mit einem sogenannten Direct- oder Full-Contracting, bei dem die Wärmelieferung aufgrund eines Wärmelieferungsvertrags zwischen dem Contractor und dem Mieter erfolgt.
Rechtliche Grundlagen des Erstattungsanspruchs für die CO2-Steuer
Ist der Mieter Selbstversorger, trägt er zunächst die volle CO2-Steuer. Seit dem 1.1.2023 müssen sich die Vermieter an den heizungsbezogenen Kohlendioxidkosten beteiligen. Die Mieter haben nach § 6 Absatz 2 CO2KostAufG (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten) einen Erstattungsanspruch, den sie ordnungsgemäß geltend machen müssen. Verbreitet ist die Fehlannahme, die Erstattung werde automatisch gutgeschrieben — tatsächlich erhält der Selbstversorger seinen Anteil nur, wenn er sich aktiv an den Vermieter wendet.
Die Voraussetzungen zur Geltendmachung des Anspruchs sind:

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- Mietvertragliche Regelungen: Der Mietvertrag muss Regelungen enthalten, die die Möglichkeit einer Eigenversorgung mit Wärme und Warmwasser vorsehen. Hier sollte festgelegt sein, dass die Mieter für die eigene Wärmeversorgung verantwortlich sind und die Kosten dafür gesondert abrechnen.
- Nachweis der Eigenversorgung: Mieter müssen nachweislich selbst für ihre Wärme- und Warmwasserversorgung sorgen, beispielsweise durch den Einsatz von eigenen Heizungsanlagen, Solarthermie oder ähnlichen Technologien.
- Erfüllung der Anforderungen an die Eigenversorgung: Die Mieter müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die eigenständige Wärme- und Warmwasserversorgung erfüllen, sowohl in Bezug auf die Umweltverträglichkeit als auch auf die Funktionsfähigkeit der Anlagen.
- Fristen und Formalitäten: Der Mieter muss den Anspruch nach § 6 Absatz 2 CO2KostAufG innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant der Brennstoffe oder der Wärmelieferant die Lieferung gegenüber dem Mieter abgerechnet hat, in Textform gegenüber dem Vermieter geltend machen. Verbreitet ist die Fehlannahme, für die Rückforderung gelte die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist. Tatsächlich handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Verstreicht der Zwölfmonatszeitraum ungenutzt, lässt sich die Erstattung nicht mehr durchsetzen.
Vorschlag, wie der Vermieter bei Geltendmachung eines CO2-Abgabe-Erstattungsanspruchs verfahren kann
Nach Eingang der Geltendmachung prüft der Vermieter, ob die Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs vorliegen — dazu gehört auch ein Blick in die vom Mieter vorgelegten Rechnungen und Nachweise. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Plausibilität der angegebenen Brennstoffmenge und Wohnfläche, da sich Rechenfehler unmittelbar auf die Erstattungshöhe auswirken. Ergibt die Prüfung, dass der Anspruch besteht, legt der Vermieter die Höhe der anteiligen Kohlendioxidkosten fest und teilt dem Mieter das Ergebnis schriftlich mit.
Die Auszahlung muss spätestens 12 Monate nach der ordnungsgemäßen Geltendmachung erfolgen. Wurden Vorauszahlungen auf Betriebskosten vereinbart, darf der Vermieter den Erstattungsbetrag stattdessen in der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen. Beide Seiten sollten Rechnungen, Berechnung und Entscheidung aufbewahren, damit die Abrechnung später nachvollziehbar bleibt.
Aus welcher Quelle entnimmt der Mieter die erforderlichen Angaben?
Die Mieter müssen bei der Geltendmachung den CO2-Ausstoß ihrer Wohnung selbst ermitteln. Hierzu müssen 3 Werte vorliegen:
- Die für den Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge in Kilowattstunden (kWh). Diese finden sie in der Jahresabrechnung ihres Versorgers.
- Der maßgebliche Emissionsfaktor des Brennstoffs. Dieser ist zukünftig von den Brennstofflieferanten in der Brennstoffrechnung in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde auszuweisen.
- Ihre Wohnfläche. Diese ist im Mietvertrag zu finden.
Formulierungsvorschlag für die Geltendmachung der CO2-Erstattung beim Vermieter
Die folgende Formulierung können Sie unter Verwendung Ihrer ermittelten Werte hernehmen, um die Erstattung Ihres Anspruchs geltend zu machen:
Sehr geehrte/r [Vermietername],
hiermit möchte ich meinen Erstattungsanspruch der CO2-Steuer gegenüber Ihnen geltend machen. Gemäß unserer Mietvertragsvereinbarung bin ich selbst für die Bereitstellung und Bezahlung meiner Wärme- und Warmwasserversorgung verantwortlich, die zu einer erheblichen Reduzierung von CO2-Emissionen führt. Basierend auf dieser Eigenversorgung bin ich gesetzlich dazu berechtigt, einen Erstattungsanspruch für die mir entstandenen CO2-Kosten zu stellen.
In Anbetracht der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der von mir erbrachten Vorleistungen habe ich die folgenden vom Vermieter zu erstattenden Kosten für die CO2-Steuer ermittelt: [Betrag eintragen]. Zu diesen Kosten bitte ich um Erstattung gemäß meinem anteiligen Verbrauch und den gesetzlichen Vorgaben. Die Berechnung nebst Nachweisen habe ich in der Anlage beigefügt.
Ich bitte Sie höflichst, meinen Erstattungsanspruch zu prüfen und mir den entsprechenden Betrag fristgerecht zu erstatten. Für weitere Informationen oder zur Klärung offener Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Mieternummer oder Adresse]
[Kontaktdaten]
Sonderfälle Erstattung CO2-Steuer: Gasherd, Hybridheizungen
Es gibt zwei prominente Sonderfälle zu beachten:
- Gasherd: Nutzt ein Mieter Brennstoffe nicht ausschließlich in Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser, sondern darüber hinaus zum Betrieb eigener Geräte, zum Beispiel einen selbst angeschafften Gasherd, zu anderen Zwecken, ist sein Erstattungsanspruch um fünf Prozent zu kürzen. Der CO2-Rechner nimmt diese Kürzung bereits automatisch vor.
- Hybridheizungen: Hybridheizungen sind eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Öl- oder Gasheizung. Hier gilt der Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter nur für den Teil, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.
Was Leser zu diesem Thema fragen
Wer hat Anspruch auf die Erstattung der CO2-Abgabe als Selbstversorger?
Wie wird die Höhe der CO2-Abgabe berechnet?
Was passiert, wenn ich die Frist zur Geltendmachung der CO2-Abgabe versäume?
Gibt es Ausnahmen bei der Erstattung der CO2-Abgabe für Selbstversorger?
Wie kann ich meinen Erstattungsanspruch beim Vermieter geltend machen?
Aus der Praxis von Lesern
Worauf dieser Beitrag beruht
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